Die Ministerpräsidenten der Länder haben einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMSTV) verabschiedet. Dieser sieht die Altersfreigaben für Onlinespiele und Webseiten vor.
Computerspiele werden derzeit von der USK mit einem Alterssiegel versehen, Browser- und andere Onlinegames werden davon aber nicht berührt. In Zukunft soll für diese die Kommission für Jugendmedienschutz verantwortlich sein.
Im JMSTV heißt es, die Betreiber von Webseiten und die Anbieter von Onlinespielen sollten sich selbstständig um eine Alterskennzeichnung kümmern -- bei welcher Institution sie diese beziehen, bleibt indes offen. In Zukunft könnte es also zu einem Überangebot von Kennzeichnungen kommen.
Die Kennzeichnung basiert zu diesem Zeitpunkt noch auf freiwilliger Basis, eine Verpflichtung existiert auch nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag noch nicht. Kritiker sehen in dem neuen JMSTV allerdings den ersten Schritt zu einer Zwangskennzeichnung.
Jugendschutz - Alterskennzeichnung für Onlinespiele und Webseiten
Die Alterskennzeichnung von Spielen wird komplexer. Künftig sollen auch Webseiten und Onlinespiele mit Altersfreigaben versehen werden.
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