Das britische Unterhaus hat ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das künftig Provider stärker in die Pflicht nehmen soll. Stimmt das Oberhaus dem Entwurf zu, müssen Internetanbieter in Großbritannien künftig einzelne Kunden abmahnen, sollten diese illegal urheberrechtlich geschützte Werke kopiert haben. Zudem sollen Gerichte die Sperrung ganzer Webseiten verfügen dürfen. In erster Linie zielt das Gesetz damit auf die großen Tauschbörsen und Datei-Hoster ab.
In Frankreich existiert schon seit längerem ein ähnliches System, das illegales Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke eindämmen soll. Das »Three-Strikes«- oder »Hadopi«-Gesetz erlaubt es, nach zweimaliger Warnung den Internetanschluss eines Nutzers illegaler Tauschbörsen für ein Jahr zu kappen.
In Deutschland weht in Sachen Internetsperren derzeit noch politischer Gegenwind. Zwar verhandeln 39 Staaten seit einigen Jahren im Geheimen über mögliche Schritte zur Eindämmung der Raubkopien, die deutsche Politik sprach sich beim sogenannten ACTA-Abkommen (Anti Counterfeiting Trade Agreement)bislang allerdings klar gegen Netzsperren aus. Nachdem aber nun auch Großbritannien zu härteren Mitteln gegen Urheberrechtsverletzungen greift, dürften sich die Befürworter eines Sperrgesetzes auch im deutschen Parlament über neue Munition für die Diskussion freuen.
Kampf den Raubkopierern - Briten bringen Sperrgesetz auf den Weg
Das britische Unterhaus hat ein Gesetzespaket eingebracht, das die Sperrung von Webseiten und die Abmahnung einzelner User regeln soll.
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