Kickstarter - Nutzerbedingungen zum Backer-Schutz aktualisiert

Die Rechtsabteilung der Crowdsourcing-Plattform Kickstarter hat die Geschäftsbedingungen der Webseite angepasst. Neben einer Vereinfachung der Rechtssprache werden nun auch Projekte deutlicher als ein gültiger Vertrag gewertet.

Kickstarter hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst - und räumt Backern mehr rechte gegenüber den Urhebern von Projekten ein. Kickstarter hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst - und räumt Backern mehr rechte gegenüber den Urhebern von Projekten ein.

Die Crowdsourcing-Plattform Kickstarter hat ein Update der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. Das gab der Mitbegründer Yancey Strickler via Pressemeldung bekannt.

Die Veränderungen treten ab dem 19. Oktober in Kraft und betreffen vor allem die Handhabung gescheiterter Kickstarter-Projekte. Außerdem hat man die Rechtssprache deutlich vereinfacht und für Laien leserlicher gestaltet.

Kickstarter sieht mit den neuen Geschäftsbedingungen ein vollständig finanziertes Projekt als Vertrag zwischen Projektleitung und Backer an, den es zu erfüllen geht. Sollte ein Projekt scheitern, müssen gewisse Regeln erfüllt werden - sonst gilt dies als Vertragsbruch, gegen den Backer rechtlich vorgehen können.

Damit geht es Kickstarter um den Schutz der Backer, allerdings möchte man sich auch selbst aus der Schusslinie nehmen - für gescheiterte Kickstarter-Projekte seien allein Backer und Projektteam verantwortlich, nicht Kickstarter selbst.

Jüngstes Beispiel ist das Schwertkampfspiel Clang, das nach zwei Jahren Entwicklungszeit und einem Kickstarter Budget von 526.000 Dollar als gescheitert erklärt wurde.

Die veränderte Passage der Nutzerbedingungen haben wir unterhalb übersetzt:

Wenn ein Projekt erfolgreich finanziert wird, müssen die Urheber das Projekt abschließen und alle Belohnungen erfüllen. Hat der Urheber dies getan, ist die Pflicht gegenüber den Backern erfüllt.

Im gesamten Verlauf schulden die Urheber den Backern ein hohes Maß an Anstrengung, ehrliche Kommunikation, und die Hingabe, das Projekt abzuschließen. Dagegen müssen Backer verstehen, dass sie durch das Finanzieren eines Projekts helfen, etwas Neues zu schaffen - und nicht etwas bereits Existierendes bestellen. Es kann Veränderungen oder Verspätungen geben, und es kann etwas passieren, das den Urheber davon abhält, das Projekt wie versprochen abzuschließen.

Falls ein Urheber nicht in der Lage ist, ein Projekt abzuschließen und die Belohnungen zu erfüllen, haben sie die grundlegenden Pflichten des Vertrags nicht erfüllt. Um dies richtig zu stellen, müssen sie jede Anstrengung unternehmen, um das Projekt zu einem - für die Backer ausreichenden - Abschluss zu bringen. Ein Urheber hat die Situation nur dann in Ordnung gebracht, wenn folgende Kriterien erfüllt wurden:

Sie haben eine Nachricht veröffentlicht, die erklärt, welche Arbeiten erledigt wurden, wie das Geld genutzt wurde, und was sie davon abhält, das Projekt wie geplant abzuschließen;

Sie haben sorgsam und sorgfältig daran gearbeitet, das Projekt bestmöglich in einem Zeitrahmen abzuschließen, der den Backern vermittelt wurde;

Sie sind in der Lage aufzuzeigen, dass die finanziellen Mittel adäquat verwendet wurden und dass jeder Versuch unternommen wurde, das Projekt wie versprochen abzuschließen;

Sie waren ehrlich und haben keine Falschdarstellungen in ihrer Kommunikation mit den Backern geäußert;

Sie bieten an, alle übrigen Geldmittel an Backer zurückzugeben, die ihre Belohnungen nicht erhalten haben, oder aber erklären, wie diese Geldmittel dafür genutzt werden, das Projekt in einer anderen Form abzuschließen.

Der Urheber ist alleinig für die Erfüllung aller Versprechen verantwortlich. Falls sie nicht in der Lage sind, diese Geschäftsvereinbarung zu erfüllen, können Backer rechtliche Schritte einleiten.

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