Am 05. Juni 2009 beschlossen die Innenminister Deutschlands, dass sogenannte »Killerspiele« mit einem Herstellungs- und Verbreitungsverbot belegt werden sollen. Dieser Beschluss wird erst durch die Absegnung des Deutschen Bundestags wirksam. Um das zu verhindern, wurde auf der offiziellen Internetseite des Deutschen Bundestags eine Online-Petition gegen den Beschluss der Innenministerkonferrenz gestartet. Das Ziel der Petition: »Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.«
In einer umfangreichen Begründung legt Hauptpetent Peter Schleußer dar, warum das Herstellungs- und Vertriebsverbot für sogenannte »Killerspiele« nicht durchgewunken werden darf. Ein Auszug: »"Gewaltverherrlichende" Medien [...] sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt"). Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind.«
Die Mitzeichnungsfrist endet am 19. August, für eine Unterzeichnung ist die Anmeldung auf der Seite des Bundestags Voraussetzung.
» Die Online-Petition ansehen und unterzeichnen
» Weitere Informationen über »Killerspiele«
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.