Im Dezember waren die EU-Version von Left 4 Dead 2 sowie die US-Fassung von Call of Duty: Modern Warfare 2 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien BPjM vorläufig indiziert worden. Die BPjM hat diese Indizierung jetzt bestätigt: Seit heute, 29. Januar, stehen beide Spiele auf Teil B der Indizierungsliste.
Die Titel dürfen somit nicht mehr öffentlich beworben, nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft, weder im- noch exportiert und nicht im Versandhandel verkauft werden. In die »Liste B« werden Spiele aufgenommen, die nach Ansicht der BPjM nicht nur jugendgefährdend sind, sondern auch einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Allerdings ist diese Einschätzung für Gerichte nicht bindend. Erst wenn es zu eine bundesweiten Beschlagnahmung kommt, dürfen die Spiele auch nicht mehr an Erwachsene verkauft werden.
Überraschend kommt die Indizierung bei beiden Spielen nicht. Zum einen stehen auch die internationalen Versionen der Vorgänger Left 4 Dead 1 und Call of Duty: Modern Warfare auf der Liste der indizierten Spiele. Außerdem wurde Left 4 Dead 2 extra in einer Version mit reduzierter Gewaltdarstellung in Deutschland (und Australien) veröffentlicht. Bei Call of Duty: Modern Warfare 2 wurde zumindest für Deutschland die umstrittene Flughafen-Mission entschärft. Trotzdem haben auch die deutschen Versionen beider Titel von der USK keine Jugendfreigabe erhalten und dürfen nur an volljährige Spieler verkauft werden. MIt der uSK-Einstufung sind die deutschen Versionen beider Spiele vor der Indizierung sicher.
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