Der Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom war im Januar verhaftet worden, befindet sich aber momentan nach Zahlung einer Kaution nicht mehr in Haft.
Da die Staatsanwaltschaft befürchtete, dass Dotcom nach einer Freilassung samt Familie fliehen könnte, muss Dotcom in seinem Anwesen eine elektronische Fußfessel tragen und dort auf das Auslieferungsverfahren warten. Allerdings ist ihm die Nutzung des Internets verboten.
Laut den Behörden in den USA soll Megaupload als größter Urheberrechtsverletzter im Web bei den Rechteinhabern rund eine halbe Milliarde US-Dollar Schaden verursacht haben. Diese Vorwürfe weist Dotcom zurück und hat in einem längeren Interview vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass sich die Rechteinhaber niemals bei Megaupload beschwert hätten und die Plattform ihnen Kontrollmöglichkeiten bot, die sogar über das gesetzlich geforderte Maß hinausgingen.
Megaupload - USA haben Auslieferung von Kim Schmitz beantragt
Die USA haben am Freitag in Neuseeland die Auslieferung des verhafteten Gründers der Filesharing-Plattform Megaupload beantragt.
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