Für den US-Ankläger Neil MacBride sollte sich das vom Server-Anbieter Carpathia Hosting angerufene Gericht gar nicht erst mit dem Fall befassen, da die US-Regierung schon im Januar jeden Anspruch auf die bei Megaupload gespeicherten Daten aufgegeben habe. Was mit den Daten nun geschehe, liege alleine bei Carpathia Hosting – und auch die Kosten für die weitere Speicherung solle das Unternehmen dann alleine tragen.
Genau das will Carpathia Hosting laut cnet allerdings nicht, da man die gespeicherten Daten nur wegen möglicher Klagen von Megaupload-Kunden erhalten müsse. Allerdings verweist MacBridge darauf, dass die Nutzungsbedingungen von Megaupload den Hinweis enthalten, auf den Servern nicht die einzige Kopie von Dokumenten zu speichern und dass die Verpflichtung, die Daten zu speichern, jederzeit und ohne Vorankündigung ende, wenn Megaupload seinen Betrieb einstelle. Damit sei die aktuelle Situation zwar »unglücklich«, aber kein Teil des Falles, für den das Gericht zuständig wäre.
Der Versuch von Megaupload, die Server selbst von Carpathia für knapp über eine Million US-Dollar zu erwerben, war durch fehlende Freigabe der durch die US-Behörden beschlagnahmten Gelder gescheitert. Megaupload möchte die Daten auch erhalten, da diese als Beweise für bereits erfolgte Zivilklagen gegen den Filehoster notwendig seien.
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