Richterin Helen Winkelmann am New Zealand High Court hat einen Einspruch der US-Behörden gegen die Freigabe von Beweismitteln gegen Kim Dotcom abgewiesen. Damit müssen die US-Ankläger nicht nur die normalen Dokumente, die sich auf den Fall beziehen, an die Anwälte von Dotcom übergeben, sondern auch alle Aufzeichnungen über verdeckte Ermittlungen durch FBI-Agenten, die damit in Zusammenhang stehen.
Laut den US-Behörden hat es noch nie einen Fall gegeben, in dem ein Gericht die Übergabe einer derartigen Menge an Dokumenten in einem Auslieferungsfall angeordnet hat. Normalerweise sei die Offenlegung in solchen Fällen extrem begrenzt. Doch laut Richterin Winkelmann hat der Beschuldigte auch hier das Recht auf eine faire Anhörung. Dafür sei die Offenlegung aller Dokumente notwendig, ansonsten hätte die Anklage einen enormen Vorteil vor der Verteidigung. Wie der New Zealand Herald meldet, hat das Gericht bislang auch keinerlei Belege für die Beschuldigungen durch das FBI erhalten.
Kim Dotcom selbst hat diese Entscheidung auf Twitter begrüßt und nebenbei ein Bild veröffentlicht, dass die etwas bizarr wirkende Überhabe einer »Belohnungsurkunde für Operation Megaupload« durch das FBI an die Zollbehörden von Hong Kong zeigt.
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