Megaupload-Gründer Kim Dotcom - Anspruch auf Schadensersatz wegen illegaler Überwachung bestätigt

Ein Berufungsgericht in Neuseeland hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, laut dem Kim Dotcom den Geheimdienst GCSB wegen illegaler Überwachung auf Schadensersatz verklagen darf.

Megaupload ist inzwischen längst durch den neuen Filehosting-Dienst Mega abgelöst, doch die merkwürdigen Umstände der Razzia auf dem Anwesen von Megaupload-Gründer Kim Dotcom werden die Gerichte noch länger beschäftigen.

So überwachte der neuseeländische Geheimdienst GCSB (Government Communications Security Bureau) beispielsweise die Kommunikation von Dotcom, obwohl dies bei Einwohnern des Landes, egal welcher Nationalität, illegal ist. Das High Court hatte daraufhin entschieden, dass Dotcom Schadensersatz und Einsicht in die Details der illegalen Überwachung verlangen kann.

Das vom Staatsanwalt angerufene Berufungsgericht hat an den Anspruch auf Schadensersatz nun bestätigt. Allerdings erhält Dotcom keine komplette Einsicht in die Daten mehr, sondern nur noch eine Übersicht, welche durch die illegale Überwachung erlangten Informationen an wen und wann verschickt wurden. Laut Anwalt Ira Rothken freue man sich darauf, die »Spionage-Organisation« zur Verantwortung zu ziehen, denn das schütze auch die Rechte aller Einwohner von Neuseeland.

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