Erneut muss Microsoft eines seiner Produkte umbenennen. Nachdem schon die Kacheloberfläche »Metro« wegen markenrechtlicher Probleme nicht mehr so genannt werden durfte, konnte sich nun British Sky Broadcasting laut PC World erfolgreich gegen Microsoft und deren Nutzung des Begriffs SkyDrive durchsetzen.
Microsoft hatte vor Gericht bereits mehrmals in England und Wales gegen BSkyB verloren, auf eine weitere Berufung verzichtet und sich stattdessen nun außergerichtlich geeinigt. Der Cloud-Dienst muss nach einer nicht genauer bekannten Übergangszeit eine andere Bezeichnung erhalten. BSkyB spricht von »weiteren und finanziellen Bedingungen«, was vermutlich darauf hindeutet, dass Microsoft für die bisherige und vorläufig weitere Nutzung des Begriffs SkyDrive Gebühren bezahlen wird.
Da SkyDrive für Microsoft ein wichtiger Bestandteil von Windows 8 ist, der in Windows 8.1 auch noch ausgebaut werden soll, dürfte man in Redmond über die neue Situation nicht erfreut sein. Für die Nutzer soll sich allerdings laut Microsoft nichts ändern.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.