Seit dem Jahr 2013 wehrt sich Microsoft gegen eine gerichtliche Anordnung, laut der das Unternehmen E-Mails an US-Behörden herausgeben soll, obwohl die Nachrichten nicht in den USA, sondern in einem Datenzentrum in Irland gespeichert sind. Laut Microsoft müssten die US-Behörden versuchen, über ein Rechtshilfeersuchen an die irischen Behörden an diese E-Mails zu gelangen. Der Versuch, Unternehmen zu zwingen, Daten aus dem Ausland zu übergeben, würde laut Microsoft den USA auch nicht gefallen, wenn beispielsweise China so vorgehen würde. In anderen Ländern würden andere Gesetze und Bestimmungen gelten.
Doch für die US-Regierung unterliegt Microsoft als US-Unternehmen ausschließlich den Gesetzen der USA und der physische Speicherort von Daten sei irrelevant. In einem Schreiben an das Berufungsgericht hat Microsoft nun erklärt, dass die Herausgabe von Daten, die nicht in den USA gespeichert sind, ein Risiko sei und sehr leicht zu internationalen Verstimmungen sorgen könnte. Stattdessen solle der US-Kongress nun entscheiden, ob die Ausweitung von US-Gesetzen auf andere Länder wichtiger sei als die Risiken, dass so ein Vorgehen für die amerikanischen Unternehmen und die Beziehungen zwischen den USA und der Europäischen Union mit sich bringe.
Zusammen mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der das »Safe Harbor«-Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt hatte, sitzen nun mehrere Tausend US-Unternehmen zwischen den Stühlen. Eine Erfüllung der Vorschriften des EU-Datenschutzes und gleichzeitig der Forderungen der US-Behörden scheint praktisch unmöglich. Auch eine Einwilligung der europäischen Nutzer von US-Diensten zu einem Datentransfer in die USA samt möglicher NSA-Überwachung wäre laut dem ehemaligen Bundesdatenschützer Peter Schaar unwirksam, da auch das die Anforderungen des EuGH nicht erfüllen würde.
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