Microsoft durchsuchte Kundendaten wegen Windows-Leak - Update: Harsche Kritik der Electronic Frontier Foundation

Leaks von Windows 8 haben dazu geführt, dass Microsoft einfach die Daten eines Hotmail-Kunden ohne richterliche Anordnung durchsucht hat. Es handle sich schließlich um Microsoft-Server, man durchsuche sich also selbst.

Die Daten von Microsoft-Kunden kann das Unternehmen laut einer Stellungnahme jederzeit ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen, da es sich um die eigenen Server handelt. Die Daten von Microsoft-Kunden kann das Unternehmen laut einer Stellungnahme jederzeit ohne Gerichtsbeschluss durchsuchen, da es sich um die eigenen Server handelt.

Update: Andrew Crocker, ein Anwalt der Electronic Frontier Foundation, lässt in einem Blogbeitrag kein gutes Haar an dem Vorgehen von Microsoft und kritisiert auch die neuen Maßnahmen, die das Unternehmen angekündigt hat. Was Microsoft getan habe, sei nicht zu rechtfertigen und das fange schon mit der »falschen Voraussetzung an, dass es keinen Gerichtsbeschluss geben könne, weil Microsoft 'sich selbst' durchsucht, während es eigentlich die Inhalte der E-Mails eines Nutzers waren, auf Microsoft-kontrollierten Servern«, so Crocker.

»Ganz im Gegenteil, wenn das unabhängige Anwaltsteam von Microsoft der Ansicht war, dass es einen ausreichenden Verdacht gab, hätte man die Informationen an das FBI weitergeben können, um einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten und die Suche innerhalb des Rechtssystems durchzuführen.« Damit wäre auch den Schutzvorschriften der Verfassung entsprochen worden, der Schutz der Privatsphäre, den das Electronic Communications Privacy-Gesetz vorschreibt, wäre beachtet worden und Microsoft wäre auch moralisch nichts vorzuwerfen gewesen.

Die nun angekündigte neue Vorgehensweise von Microsoft in solchen Fällen beinhalte keine der durch das Rechtssystem vorgeschriebenen Schutzvorschriften. Egal wie fair der Prozess auch ablaufen könne, eine Bestätigung durch eine dafür von Microsoft bezahlte Person entspräche nicht der US-Verfassung. Crocker wirft Microsoft außerdem vor, dass die gesamten Nutzungsbedingungen offen für Missbrauch seien und das Durchsuchen von Kundendaten schon bei unliebsamen Links zu Artikeln mit »Nacktheit« auf Wikipedia oder auf einen Snoopy in einem Peanuts-Cartoon, der ja nie Hosen trage, möglich wären.

Wenn sich Microsoft wie in dem aktuellen Fall auf seine Bestimmungen berufe, selbst aktiv werde und nicht das FBI zum Hilfe bitte, dann räume sich das Unternehmen das Recht auf Missbrauch der Daten ein und spiele mit dem Feuer. Und während Microsoft bei anderen Anfragen stets antworte »Kommt mit einem Durchsuchungsbefehl des FBI wieder«, gelte das für Microsoft selbst offensichtlich nicht.

Originalmeldung: Die Vorgehensweise von Microsoft gegen einen Blogger im Zusammenhang mit Leaks zu Windows 8 scheint sich zu einem handfesten Skandal zu Lasten des Konzerns auszuweiten. Microsoft hat bei den Nachforschungen ohne Gerichtsbeschluss auf private E-Mails des Bloggers zugegriffen. Die Tatsache, dass Microsoft nur auf Verdacht hin private Daten eines Hotmail-Kunden durchsucht, versucht der Konzern nun in einer Stellungnahme zu rechtfertigen.

Man habe schließlich nur die eigenen Server durchsucht, wofür man weder eine gerichtliche Anordnung erhalten könne, noch eine solche benötige. Microsoft versichert, man werde Kundendaten nicht durchsuchen, außer es lägen Umstände vor, die einen Gerichtsbeschluss rechtfertigen würden, »wenn es einen gäbe«. Ob ein Fall so liegt, soll in Zukunft ein zweites, unabhängiges Anwaltsteam entscheiden, das nicht mit den Untersuchungen beschäftigt ist. Außerdem sollen Beweise einem ehemaligen Richter vorgelegt werden, der dann ebenfalls prüfen soll, ob die Umstände einen Gerichtsbeschluss rechtfertigen würden. Die Suche selbst werde dann, falls sie stattfindet, streng überwacht.

Microsoft will künftig in seinem zweijährigen Transparenzreport auch die Anzahl solcher eigenen Durchsuchungen von Kundendaten angeben. Für viele Microsoft-Kunden steht nun allerdings trotzdem fest, dass Microsoft ihre privaten Daten einfach durchsucht, wenn das Unternehmen es für richtig hält und sich dabei auch noch vollkommen im Recht wähnt. Inzwischen wurden von Bürgerrechtlern aufgrund dieses Vorfalls auch Anfragen an Google zu diesem Thema gestellt, die bislang ohne Antwort blieben.

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