Rüge gegen Warner Bros. - YouTube-Schleichwerbung bei PewDiePie und Co.

Die US-Kartellbehörde und Warner Bros. haben ihre Auseinandersetzung um bezahlte Schleichwerbung für Mittelerde: Mordors Schatten auf YouTube eingestellt. Der Publisher muss nun bei zukünftigen Werbemaßnahmen diverse Auflagen beachten.

Gegen Ende 2014 hat der Publisher Warner Bros. seinen Social-Marketing-Partner Plaid Social damit beauftragt, die Werbetrommel für Mittelerde: Mordors Schatten in sozialen Netzwerken zu rühren. Die darauf folgenden Maßnahmen sorgten damals für einen kleinen Skandal: Diversen YouTubern wurde Geld unter anderem dafür gezahlt, dass sie das Actionspiel weiterempfahlen und in einem positiven Licht dastehen ließen.

Bekannt wurde dieses Vorgehen durch den Journalist Jim Sterling. Der hatte sich in einem längeren Videobericht über die seiner Ansicht nach fragwürdigen Vermarktungs-Methoden rund um Mittelerde: Mordors Schatten ausgelassen. Ihm und dem ebenfalls bekannten YouTuber John »TotalBiscuit« Bain wurden eigenen Angaben zufolge ähnliche Deals vorgeschlagen - die sie jedoch ablehnten.

Insgesamt sollen damals zwischen mehreren hundert und mehreren zehntausend US-Dollar an verschiedene YouTuber geflossen sein.

Vorwürfe wegen Mordors Schatten: Dubiose Werbe-Deals für YouTuber

Auch wenn sich diese Vorwürfe im Prinzip zunächst gegen Plaid Social richteten, hatte die ganze Sache für Warner Bros. ebenfalls negative Folgen: Die US-Kartellbehörde U.S. Federal Trade Commission nahm Ermittlungen gegen den Publisher auf.

Schlichtung für Warner Bros. ohne direkte Folgen

Eineinhalb Jahre später kam es nun zu einer Schlichtung: In einer abschließenden Stellungnahme rügt das Kartellamt Warner Bros. dafür, die sogenannten »Beeinflusser« wie PewDiePie nicht dazu verpflichtet zu haben, angemessen auf die Bezahlung bzw. das Sponsoring hinzuweisen.

Offenbar wurden entsprechende Hinweise lediglich in der Video-Beschreibung hinterlegt und waren damit nur durch einen zusätzlichen Klick auf »Mehr anzeigen« zu sehen. Nicht ausreichend, wie die Federal Trade Commission befindet. Es hätte direkt in den Videos darauf hingewiesen werden müssen, dass die Inhalte durch eine Bezahlung beeinflusst sein könnten.

Einer direkten materiellen Strafe entgeht Warner Bros. jedoch. Die Kartellbehörde belässt es bei einer Rüge und verbietet dem Unternehmen, seine Marketing-Kampagnen weiterhin als unabhängige Meinungen oder Erfahrungen »unbefangener Videospiel-Enthusiasten« darzustellen.

Außerdem muss der Publisher in Zukunft sämtliche materiellen Verbindungen zwischen ihm und allen »Beeinflussern«, die seine Produkte bewerben, offenlegen. Zu guter Letzt soll Warner Bros. dafür Sorge tragen, dass entsprechende Videos seiner Kooperationspartner angemessen gekennzeichnet werden und bei Zuwiderhandlungen die vereinbarten Bezahlungen aussetzen.

Sollte gegen diese Auflagen verstoßen werden, droht ein zivilrechtliches Verfahren - dann wohl inklusive einer Geldstrafe, sollte es denn zu einer abschließenden Verurteilung kommen.

YouTube-Schleichwerbung keine Ausnahme

Einen ähnlichen Ausgang nahm übrigens auch schon ein vergleichbares Vergehen eines Microsoft-Werbepartners: Der Konsolenhersteller ließ seine damals neue Xbox One nämlich durch das YouTube-Netzwerk Machinima bewerben, das jedoch ebenfalls auf entsprechende Kennzeichnungen verzichtete und dafür auch eine Rüge samt Auflagen kassierte. Microsoft selbst ging unbehelligt aus der ganzen Sache hervor, da es nicht direkt involviert war.

Mittelerde: Mordors Schatten wurde am 2. Oktober 2014 für den PC, die Xbox One und die PlayStation 4 sowie am 20. November 2014 für die Xbox 360 und die PlayStation 3 veröffentlicht. Während die Wertungen auf den alten Konsolensystemen eher mäßig ausfielen, konnte das Actionspiel auf dem PC und den Current-Gen-Konsolen durchaus überzeugen.

Zuletzt gab es erste Hinweise darauf, dass sich ein Mittelerde: Mordors Schatten 2 in der Entwicklung befinden könnte.

Mittelerde: Mordors Schatten - Test-Video zur PC-Version Video starten 7:15 Mittelerde: Mordors Schatten - Test-Video zur PC-Version

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