Mobilfunkanbieter klagen - Apple soll Konkurrenz vertraglich behindern

Nach Beschwerden einiger Mobilfunkunternehmen prüft die EU-Kommission, ob Apple mit seinen Lieferverträgen konkurrierende Smartphone-Hersteller wettbewerbswidrig behindert.

iPhone 5 vs. Galaxy S3 iPhone 5 vs. Galaxy S3

Strenge Verträge sind bei Apple in Industrie und Handel legendär - seien es knallharte Lieferverträge mit Lieferanten oder auch mit dem Handel, dem Rabatte und andere Vergünstigungen streng verboten werden. Auch die Mobilfunkunternehmen sind mit Apples Vertragsmodalitäten offenbar nicht zufrieden. Nun beschwerten sich zahlreiche Mobilfunkmanager bei der EU-Kommission über die Lieferverträge mit Apple.

In diesen Verträgen soll festgelegt sein, dass kein Konkurrent bessere Vertriebsbedingungen als Apple selbst erhalten soll. Weiterhin geht es darum, ob Apple die Unternehmen zwingt, Mindestmengen des iPhone abzunehmen. Und auch bei den Werbeausgaben soll Apple den Unternehmen zu enge Vorgaben machen.


Die EU-Kommission prüft nun, ob Apple »die gleichen oder bessere« Bedingungen als andere Geräteanbieter in seinen mündlichen oder schriftlichen Verträgen fordere. Zu diesem Zwecke wurden von der EU-Kommission Fragebögen an die Mobilfunkunternehmen versandt, die bis zum 17. Juni 2013 beantwortet werden sollen.

Vor allem beim Erscheinen neuer Apple-Smartphones sollen die Vorschriften von Apple besonders streng ausfallen - offenbar sehr zum Leidwesen einiger Mobilfunkmanager. Dennoch steigt der Marktanteil von Android-Smartphones im Gesamtmarkt weiter an - im ersten Quartal 2013 wurden 74,4 Prozent aller verkauften Smartphones mit Googles Android ausgeliefert. Apples Marktanteil jedoch sank im ersten Quartal diesen Jahres von 22,5 Prozent auf 18,2 Prozent. Entsprechend gab die Wettbewerbsbehörde in einem ersten Statement auch bekannt, dass sie Apples Vorgehen zwar beobachte, es aber gute Gründe zur Annahme eines starken Wettbewerbes auf dem Markt gibt.

zu den Kommentaren (23)

Kommentare(22)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.