Bereits vor einiger Zeit stellte die Bundesregierung klar, dass das Parlament aus Gründen der Geheimhaltung keinen Einblick in die Selektorenliste, die Suchbegriffe also, die die NSA an den Bundesnachrichtendienst übermittelte, bekommen wird. Als Kompromiss wurde ein Sonderermittler angestrebt - ein einzelner Ermittler mit entsprechender Fachkenntnis, um die potentielle Weitergabe von Geheimnissen zu minimieren.
Die US-Regierung lehnt allerdings Medienberichten zufolge auch diese Lösung strikt ab. Die Selektoren seien Staatsgeheimnisse und dürfen auch angesichts des politischen Drucks auf die Bundesregierung nicht eingesehen werden. Zudem drohte die NSA, die Zusammenarbeit mit Deutschland zu beenden und sich anderen europäischen Staaten zwecks Partnerschaft zuzuwenden.
Hintergrund: Nachdem bekannt wurde, dass der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) eine umfangreiche Liste an Suchbegriffen für deren Überwachungssysteme zukommen ließ, wird eine Aufklärung dieser Spionageaffäre gefordert. Handelt es sich bei den sogenannten Selektoren nur um berechtigte Spionageinteressen der USA oder auch um Industriespionage oder um illegales Abhören von Regierungsmitgliedern verschiedener europäischer Staaten? Klären sollte das, als Kompromiss der Opposition, ein Sonderermittler, der als Einzelperson Zugriff auf die Selektorenliste bekommen sollte um die Weitergabe von Geheimnissen möglichst unwahrscheinlich zu machen.
Die Bundesregierung selbst zeigt keinen großen Aufklärungswillen, Grüne und Linke hingegen würden die Liste am liebsten selbst einsehen und drohen mit dem Bundesverfassungsgericht, sollte es keine zeitnahe Lösung in diesem Konflikt geben. Zudem beklagt die Opposition, der Bundesregierung sei die Meinung der US-Regierung wichtiger als die Rechte des Bundestages und die Aufklärung der Spionageaffäre.
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