Nutzungsbedingung für WLAN-Hotspot - Nutzer stimmen gemeinnütziger Arbeit zu

Auch kurz gehaltene Nutzungsbedingungen werden offenbar nicht gelesen - sonst lässt sich kaum erklären, dass tausende Nutzer eines britischen WLAN-Hotspot-Anbieters freiwillig eine beachtliche Menge gemeinnütziger Arbeit leisten wollen.

WLAN-Hotspots sind praktisch um das Datenvolumen zu schonen. Allerdings sollten die Nutzungsbedingungen besser nicht nur durchgescrollt und abgenickt werden.. WLAN-Hotspots sind praktisch um das Datenvolumen zu schonen. Allerdings sollten die Nutzungsbedingungen besser nicht nur durchgescrollt und abgenickt werden..

Unterwegs das Datenvolumen seines Smartphones schonen oder gemütlich mit dem Notebook im Cafe arbeiten statt im Büro zu malochen - es gibt zahlreiche praktische Nutzungsmöglichkeiten von WLAN-Hotspots in der Öffentlichkeit. Vor der Nutzung muss allerdings zumeist einem oft sehr langen Text mit den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Betreibers zugestimmt werden.

Tatsächlich wäre es durchaus sinnvoll, diesen nicht nur zuzustimmen sondern sie zuvor auch zu lesen. Der britische Hotspot-Anbieter Purple nutzte die Chance um die Lesekompetenz (und natürlich den Lesewillen) seiner Nutzer auf die Probe zu stellen. Ein bestimmter Absatz der Nutzungsbedingungen enthielt die Verpflichtung, mit der Verwendung des Hotspots auch 1.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.

Bereits verkürzte Nutzungsbedingungen

Diesen Absatz schummelte Purple im Rahmen einer Verschlankung der Textmenge in die Nutzungsbedingungen. Von ursprünglich 1.600 Wörtern kürzte der Hotspot-Anbieter den Text auf 260 Wörter, trotzdem bliebt noch Platz für die eher ungewöhnliche Forderung. Aber auch diesen um 80% verkürzten Text las offenbar so gut wie niemand.

Rund 22.000 Nutzer haben den Bedingungen bereits zugewilligt und freuen sich offenbar bereits darauf Parks zu säubern oder öffentliche Toiletten zu schrubben. Allerdings versprechen die Nutzungsbedingungen auch interessante Aufgaben wie das Anstreichen von Schneckenhäusern.

Purple gab seinen Nutzern aber auch eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Und tatsächlich gab es eine Meldung mit Hinweis auf die interessanten Nutzungsbedingungen. Allerdings eben auch nur eine.

Lieber gemeinnützige Arbeit als den Verlust der Seele

Damit zeigt sich, dass in den vergangenen sieben Jahren nur wenige Menschen gelernt haben, Nutzungsbedingungen besser genau zu lesen und zu verstehen. Im Jahre 2010 jedenfalls versuchte der britische Onlineversand Gamestation ebenfalls seine Kunden auf die Relevanz dieses Themas zu stoßen. Gamestation forderte in den AGB nicht weniger als die »unsterbliche Seele« des Nutzers und gut 88% gaben mit ihrer Bestellung auch ihre Seele beim Händler ab. Kulanterweise verzichtete Gamestation auf die Seelen und auch Purple dürfte nicht auf das Ableisten der gemeinnützigen Arbeiten bestehen.

Quelle: Purple, Gamersglobal

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