Seit vielen Jahren sorgt in Deutschland die sogenannte Störerhaftung dafür, dass offene WLANs im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kaum verbreitet sind. Die Betreiber der offenen Netze können bislang für das Verhalten der Nutzer als sogenannte »Mitstörer« verantwortlich gemacht werden, beispielsweise bei Urheberrechtsverstößen. Dieses Risiko wollen bislang nur wenige private Anbieter eingehen.
Seit Jahren hatte der Unternehmer und Piratenpolitiker Tobias McFadden gegen die Störerhaftung geklagt, da er seinen Kunden einen offenen WLAN-Zugang angeboten hatte und nach einem Rechtsverstoß eines Nutzers nach einer Klage von Sony selbst dafür haften sollte. McFadden hatte daraufhin eine negative Feststellungsklage eingereicht, die das Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung weitergeleitet hatte.
Im März 2016 hatte dann der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof sein Gutachten in dem Fall abgegeben und erklärt, dass Betreiber eines ungesicherten WLANs nicht für Urheberverletzungen verantwortlich gemacht werden können. Eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen WLAN-Anbietern nahm der Generalanwalt dabei nicht vor.
Dieses Gutachten hat zu einem Umdenken in der Großen Koalition geführt. Vor allem Politiker der Union hatten bis vor kurzem noch gefordert, dass offene WLANs eine Vorschaltseite anzeigen müssen, bei der Nutzer Vertragsbedingungen zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen zustimmen sollen. Auch diese Einschränkung, deren rechtliche Wirksamkeit von Experten ohnehin bezweifelt wurde, ist nun nicht mehr vorgesehen. Das neue Gesetz soll mit den Änderungen schon bald beschlossen werden und im Herbst 2016 in Kraft treten.
Quelle: Spiegel
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