Interessant: Die Ausschüsse des Bundesrates haben dem Jugendschutz-Gesetzesentwurf der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eine schallende Ohrfeige versetzt – »Die in [...] neu aufgeführten Kriterien sind sehr interpretationsfähige und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten. « heißt es in der offiziellen Stellungnahme. Und das mit Recht, der Entwurf war nichts weiter als ein Bündel von Rauchgranaten, schlecht vorbereitet und nicht geeignet, den Jugendschutz zu verbessern. Ich zweifele nicht an der guten Absicht, aber wer einen Gesetzesentwurf vorlegt, der vor ungenauen Begrifflichkeiten nur so strotzt, parallel aber eine scharfe Waffe wie die vorgeschlagene quasi-automatische Indizierung einsetzen will, der gehört zurück auf die politische Schulbank.
Diese ganze vermaledeite Diskussion um die Gewalt in Videospielen braucht nämlich vor allem eines: Klarheit. Vernünftige tragfähige Definitionen, damit all die Leute in den einschlägigen Gremien endlich eine angemessene Entscheidungsgrundlage haben – und ahnungslose Berichterstatter in Medien und Wissenschaft endlich mal wissen, worüber sie überhaupt reden.
Ich hoffe, dass sich jetzt die Referenten der Familienministerin auf ihr Handwerk besinnen, den vorliegenden Entwurf in die Tonne treten und eine vernünftige und vor allem mit eindeutigen Definitionen arbeitende Neufassung vorlegen.
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