Origin - Neue Nutzungsbedingungen: Sammelklagen untersagt

Die neuen Terms of Service der Online-Plattform Origin nehmen Nutzern das Recht gemeinsam gegen den Publisher Electronic Arts zu klagen.

Origin - Klagen untersagt. Origin - Klagen untersagt.

Der Publisher Electronic Arts hat wieder einmal die Nutzungsbedingungen der Online-Plattform Origin geändert. In diesem Fall geht es darum Sammelklagen zu unterbinden. In den Nutzungsbedingungen heißt es unter Punkt 20 (»Klärung von Streitigkeiten durch bindende Schiedsverfahren«), Abschnitt c.: "SIE UND EA STIMMEN ZU, DASS ANSPRÜCHE GEGEN DIE ANDERE PARTEI NUR VON IHNEN ODER DER?ANDEREN?PARTEI ALS INDIVIDUUM UND NICHT ALS KLÄGERPARTEI ODER MITGLIED EINER SAMMELKLAGE ODER EINES ÄHNLICHEN VERFAHRENS ERHOBEN WERDEN KÖNNEN."

Die Großbuchstaben sind dabei direkt aus den Nutzungsbedingungen zitiert und nicht von uns hinzugefügt worden. Electronic Arts nimmt Nutzern von Origin dadurch das Recht mit anderen Klägern gegen das Unternehmen vorzugehen. Zugelassen sind ausschließlich Gerichtsverfahren, die einen persönlich und Electronic Arts betreffen. Sogar Gerichtsverfahren, die einander ähneln, werden bei Zusammenschluss ungültig.

Der Publisher Electronic Arts benutzt die hauseigene Online-Plattform Origin zum Verkauf digitaler Spiele. Außerdem ist das Programm Pflicht für Nutzer großer Titel wie Battlefield 3und Mass Effect 3. Durch die neuen Nutzungsbedingungen schützt sich EA gegen Sammelklagen, die vor allem in den USA sehr beliebt sind.

Die Nutzungsbedingungen sind zumindest in den USA rechtlich einwandfrei. Unternehmen ist es erlaubt eine »Ihr dürft uns nicht verklagen«-Klausel in die Nutzungsbedingungen ihrer Services einzubauen, seitdem der US Supreme Court im April dem amerikanischen Mobilfunkanbieter AT&T Recht gegeben hat. AT&T hatte eine ähnliche Klausel in die eigenen Verträge eingebaut.

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