Peter Althin, der Anwalt von Peter Sunde, einem der Gründer der Torrentseite The Pirate Bay, hat gegenüber Ny Teknik über die geplante Berufung gegen das Urteil im weltweit beachteten Prozess gesprochen. Als erstes müsse das Hohe Gericht (Svea Hovrätt) entscheiden, ob der Richter des ersten Prozesses, Tomas Norström, einen Interessenkonflikt verschwiegen habe und befangen gewesen sei. Wenn ein Richter Mitglied in einer Organisation sei, deren Ziel es ist, Rechteinhaber zu stärken und diese Rechteinhaber dann Ankläger in einem Prozess unter seinem Vorsitz seien, sei das Vertrauen zerstört, soweit es seine Unparteilichkeit angehe, so Althin.
Abgesehen von dieser Prüfung der Befangenheit habe jeder der Angeklagten auch Berufung eingelegt. So widerspreche Peter Sunde der Annahme des Gerichtes, er habe geholfen, die Torrentseite aufzubauen. Es sei nur der Pressesprecher gewesen. Auch der angebliche Schaden der Rechteinhaber sei zu hoch und dessen Berechnung nicht nachvollziehbar. Laut Althin sei The Pirate Bay ohnehin nicht der Beihilfe zum Bruch des Urheberrechts schuldig. Die Seite fordere niemanden auf, ein Verbrechen zu begehen. Auch ein Auto könne dazu genutzt werden, betrunken oder zu schnell zu fahren, aber kein Autohersteller werde dafür verantwortlich gemacht.
Pirate Bay: Berufung eingelegt - Anwalt erläutert die Gründe
Die Gründer der Torrentseite The Pirate Bay haben bei der nächsten Instanz Berufung eingelegt und auch eine Prüfung der Befangenheit des Richters beantragt.
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