Rapidshare - Etappensieg der GEMA im Rechtsstreit

Der Streit zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und dem Sharehoster Rapid Share geht weiter. Das Landgericht Düsseldorf hat am 23. Januar eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die GEMA abgewiesen. Jetzt geht Rapidshare in Berufung, um eine obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern herbeizuführen.

In der Klage ging es dem Sharehoster darum herauszufinden, ob das Unternehmen wirklich im Vorfeld prüfen müsse, ob eine hochgeladene Datei Urheberrechte verletzt. Nach dem erstinstanzlichen Urteil ist RapidShare verpflichtet, „auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“. Dies begründet das Gericht damit, dass der Dienst „nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt“ werde, für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte „besonders gut geeignet“ sei und dadurch „in nicht unerheblicher Weise“ ein finanzieller Vorteil gezogen werde.

Für die Berufung gibt sich Rapidshare siegessicher. Als Grund für diese Zuversicht gibt der Hoster an, dass erst im September 2007 schon einmal das Oberlandesgericht Köln als obere Instanz im Sinne von Rapidshare entschieden habe (siehe News), nachdem der Hoster in der ersten Instanz verloren hatte. Damals war das Oberlandesgericht Köln zu der Ansicht gelangt, dass Rapidshare seinen gesetzlichen Pflichten nachkomme, wenn es einzelne, öffentlich zugänglich gemachte Musikdateien von seinem Dienst entferne. Darüber hinaus erkannte das Gericht an, dass es Rapidshare nicht zumutbar sei, zu unterbinden, dass einzelne User urheberrechtlich geschützte Musikwerke als solche über den Dienst anbieten.

Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können“, sagt Bobby Chang, Geschäftsführer von Rapidshare. „Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen.“ Die Gema hingegen feiert noch den kürzlich errungenen Sieg in Düsseldorf. So sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires. Sie setzt ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können.“

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