Unwissende Eltern
Selbstverständlich unterscheiden sich die Strafen für Jugendliche und Erwachsene. Ohnehin können nur Personen belangt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dann greift das JGG, das Jugendgerichtsgesetz, in dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Deshalb bleibt Jugendlichen eine Haftstrafe meist erspart. Dafür werden jedoch mehrere Wochenenden gemeinnütziger Arbeit fällig, die der Täter (Raubkopierer sind zu fast 100 Prozent männlich) in Altenheimen oder Krankenhäusern ableisten muss. Laut Kommissar Seelig »wissen die Eltern meist nicht, was der Sprössling treibt, oder interessieren sich nicht dafür«. Gelegentlich arbeiten Vater und Sohn sogar zusammen. Denn tendenziell sei die Wahrnehmung der Straftat bei Kindern und Erwachsenen gleich: Raubkopien gelten meist als Kavaliersdelikt. Seelig sagt, dass der Wert der Software nicht begriffen wird - schlicht, weil man sie nicht anfassen kann. Häufig werde ein Rohling als wertvoller gesehen als das Spiel darauf. (PET)
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