Das vom Europäischen Gerichtshof bestätigte »Recht auf Vergessen« gibt Europäern das Recht, von Google die Löschung von Webseiten aus dem Index der Websuche zu verlangen. Dazu müssen diese Webseiten veraltete oder irrelevante Informationen enthalten, die dem Betroffenen schaden könnten. Dieses Urteil des EuGH wurde von Anfang an stark kritisiert, da davon auch Medien betroffen sind. Daher gibt es inzwischen auf verschiedenen News-Seiten Listen, die explizit die von Google aus dem Index entfernten Seiten verlinken und so verhindern wollen, dass die entsprechenden Informationen wirklich komplett verschwinden.
In Großbritannien sorgt das nun für weitere Probleme für Google, denn diese neuen Webseiten mit Links auf gelöschte Seiten stehen ihrerseits wieder im Suchmaschinen-Index. So werden über einen Umweg die entfernten Informationen doch wieder gefunden. In britisches Gericht hat Google nun in einem Fall angewiesen, auch die Link-Webseite aus dem Index zu nehmen. Über diese sind die ansonsten gelöschten Informationen zu einem »relativ kleinen« Rechtsverstoß eines britischen Bürgers über dessen Namen zu finden.
Der Betroffene hatte Google zunächst selbst zu einer erneuten Löschung aufgefordert, der Google aber nicht nachkam. Die neuen Links seien relevant und im öffentlichen Interesse, denn sie seien von den Medien nach journalistischen Kriterien ausgewählt und veröffentlicht worden. Google hat die Anweisung des Gerichts erhalten und prüft nun das weitere Vorgehen. Eine Sprecherin wollte aber keinen weiteren Kommentar abgeben. Letztlich dürfte hier aber kaum eine Grenze zu ziehen sein, sobald jemand auf die Idee kommt, eventuell gelöschte Link-Webseiten auf einer neuen Webseite zu verlinken, die dann wieder im Index zu finden wäre.
Quelle: PC World
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