RTL-Bericht zur gamescom - Landesmedienanstalt: »Verstößt nicht gegen das Medienrecht«

Der umstrittene »Explosiv«-Bericht zur Spielemesse gamescom verstößt laut der Niedersächsischen Landesmedienanstalt nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages.

RTL muss für den gamescom-Beitrag keine rechtlichen Konsequenzen von Seiten der Niedersächsischen Landesmedienanstalt fürchten. RTL muss für den gamescom-Beitrag keine rechtlichen Konsequenzen von Seiten der Niedersächsischen Landesmedienanstalt fürchten.

Für den Fernsehsender RTL wird der am 19. August 2011 über die gamescom ausgestrahlte »Explosiv«-Bericht ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. Zumindest wenn es nach der verantwortlichen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) geht. In den letzten Tagen hatten rund 7000 Zuschauer über das Portal »www.programmbeschwerde.de« Protest gegen den Beitrag eingelegt. Die Landesmedienanstalt hatte die Sendung daraufhin überprüft und ist nun zu dem Schluss gekommen, dass der Beitrag nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags verstößt. Weiter heißt es aber auch:

»Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung hat die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig.«

Andreas Fischer, der Direktor der NLM, ergänzt:

»Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig. In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden. Ich hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren kann.«

Mehr zu der umstrittenen »Explosiv«-Sendung von RTL lesen Sie im Report »Explodiert: Wie RTL sich die falschen Witzfiguren aussuchte« hier auf GameStar.de.

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