Spam ist "freie Meinungsäußerung"? - US Supreme Court gegen Spam-Verbot

Laut dem höchsten Gericht in den USA ist Spam durch die Verfassung geschützt.

Der US-Staat Virginia hatte im Jahr 2003 eines der härtesten Anti-Spam-Gesetze der Welt erlassen und darin klare Grenzen und Strafen für die Versender von Massen-E-Mails festgelegt. Das Verschicken von mehr als 10.000 unverlangter E-Mails innerhalb von 24 Stunden, mehr als 100.000 in 30 Tagen oder mehr als 1 Million derartiger E-Mails pro Jahr wurde darin als schwere Straftat eingeordnet. Nachdem ein Spam-Versender aufgrund dieses Gesetzes zu neun Jahren Haft verurteilt worden war, landete der Fall nach einer Beschwerde zunächst vor dem Virginia Supreme Court.

Das Gericht entschied, dass das Anti-Spam-Gesetz gegen die Verfassung verstößt, da es zu breit gefasst sei und alle anonymen Massen-E-Mails verbiete, auch solche mit politischem, religiösen oder sonst durch die freie Meinungsäußerung geschützten Inhalten. Der verurteilte Spammer wurde daraufhin freigelassen. Das höchste Gericht in den USA, das US Supreme Court, weigerte sich nun, den Fall anzunehmen und das Gesetz erneut zu prüfen. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft und zumindest in den USA Spam höchstrichterlich unter den Schutz der freien Meinungsäußerung gestellt. Ob sich US-Amerikaner über anonyme, unaufgeforderte E-Mails mit politischen oder religiösen Inhalten freuen, ist allerdings unbekannt.

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