In Spanien beißen die Vertreter der Rechteinhaber zurzeit bei den Versuchen, gegen P2P-Downloads vorzugehen, auf Granit. Nachdem eine "3-Strikes"-Regelung wie sie Frankreich beschlossen hat, in Spanien keine Chance auf Einführung hat, hatte man angekündigt, dann eben gegen 200 Seiten vorzugehen, die Torrent-Dateien oder eDonkey-Links anbieten.
Die Seite Elrincondejesus.com sollte nach Willen der Medienindustrie sofort vom Gericht dazu gezwungen werden, ihren Betrieb einzustellen. Dies lehnte der Richter Raul N. Garcia in Barcelona nun ab. Seiner Ansicht nach müsse zunächst die Unschuldsvermutung gelten. P2P-Netzwerke seien nicht grundsätzlich illegal und das Einstellen eines Werkes oder Videos, das zuvor in ein PC-kompatibles Format konvertiert wurde, sei keine Reproduktion.
Das reine Kopieren bringe keinen Profit und sei keine öffentliche Darbietung. Es sei allerdings möglich, dass Dateien öffentlich angeboten würden, dies sei aber schwer nachweisbar, da das Filesharing auch nur mit einer einzigen, anderen Person stattgefunden haben könnte. Der Prozess selbst folgt im Laufe des Jahres.
Spanien - P2P ohne Profit legal
P2P ist in Spanien laut Ansicht eines Richters nicht grundsätzlich illegal, solange es sich um konvertierte Dateien handelt und dabei auch kein direkter Profit erzielt wird. Damit lehnte er eine schnelle Entscheidung gegen eine Webseite ab.
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