Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ging im vergangenen Jahr gerichtlich gegen Valve vor. Der Grund: Auf dessen digitaler Vertriebsplattform Steam ist es bis heute nicht möglich, einmal erworbene digitale Inhalte weiterzuverkaufen. Aus Sicht des vzbv ein nach deutschem Recht unzulässiges Geschäftsgebahren, weshalb sie den Plattformbetreiber beim Berliner Landgericht verklagte.
Und dessen vorsitzender Richter hat nun ein Urteil gefällt - und die Klage abgewiesen. Das berichtet jedenfalls die Anwaltskanzlei Osborne Clark auf ihrer unter osborneclarke.com aufzufindenden Webseite.
Eine Urteilsbegründung liegt bisher aber nicht vor - zumindest nicht öffentlich. Es ist also unklar, weshalb das Gericht zugunsten von Valve entscheiden hat. Außerdem haben die Verbraucherschützer wohl noch die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen und das Urteil anzufechten.
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