Sind Regionlocks für Steamkeys in Europa teilweise illegal? Die Europäische Kommission hat drei Untersuchungen wegen möglicher wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken im E-Commerce gestartet, eine davon hat Valve und die Onlineplattform Steam im Visier. Das teilt die Kommission auf ihrer offiziellen Webseite mit.
Genauer geht es um Verträge zwischen Valve und den Publishern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media (Deep Silver) und ZeniMax (Bethesda). Untersucht wird, ob den Verträgen nach ein Region- beziehungweise Geoblocking innerhalb der EU umgesetzt werden musste. Das wäre ein Bruch der Wettbewerbsregeln der EU, da es den grenzüberschreitenden Wettbewerb einschränkt.
Hierbei geht es allein um die Funktion des Geoblockings, nicht um die Preise: Ein Spiel A darf beispielsweise in den EU-Staaten Deutschland und Litauen wegen der unterschiedlichen Kaufkraft zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden (wie es GOG.com macht). Ein Spiel B kann zeitgleich in beiden Ländern zum selben Preis angeboten werden. Illegal wird es nur, wenn der deutsche Spieler wegen eines Regionlocks einen Key aus einem anderen EU-Land nicht aktivieren kann, weil der Publisher dem deutschen Spieler das günstigere Angebot aus dem Ausland verwehren will.
Jugendschutz nicht betroffen
Wie zuvor angesprochen geht es hier alleine um den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Geolocks gegen die extrem günstigen Preise Asiens und Südamerikas sind nicht im Fokus der EU-Kommission.
Und auch das Thema strafrechtliche Vergehen« bleibt unberührt: Wenn Bethesda in Deutschland die internationale Fassung von Wolfenstein: The New Order blockt, hat das nichts mit Preisen und Wettbewerb zu tun. Vielmehr geht es dem Publisher um den Selbstschutz und einem Vermeiden möglicher Anklagen wegen der in Deutschland geltenden Gesetze.
Ebenso ist der Jugendschutz ausgenommen. Sollte die EU also gegen die Geolocks im E-Commerce vorgehen, wird Steam nicht schlagartig die hierzulande indizierten internationalen Versionen von Call of Duty und Co. anbieten. Mehr zum Thema Geolocks, Strafrecht und Jugendschutz in unserem Report und Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen.
Im Report: Gelocks und Verkaufsverbote in Deutschland
Weitere Untersuchungen
Die anderen beiden Untersuchungen betreffen Hardware-Produzenten und das Tourismus-Gewerbe. Die Hersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer sollen die Möglichkeiten von Onlinehändlern eingeschränkt haben, ihre Preise selbst zu bestimmen. Die Einschränkungen bei der Preissetzung seien wettbewerbswidrig.
Im dritten Fall geht es um die größten europäischen Reiseunternehmen Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI und die Hotelkette Melia Hotels. Die Anbieter sollen Touristen auf Basis ihrer Nationalität diskriminiert haben: Kunden aus unterschiedlichen Ländern sollten für gleiche Angebote unterschiedliche Preise bezahlen, teilweise erhalten Kunden auf Grund ihres Wohnsitzes noch nicht einmal Zugriff auf bestimmte Angebote. Auch dies sei innerhalb des EU-Binnenmarkts wettbewerbswidrig.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.