Wie der Spiegel meldet, soll der Stop Online Piracy Act (SOPA) mehrere Maßnahmen ohne Anhörung eines Gerichts ermöglichen. Provider und Suchmaschinen sollen den Zugang auf Webseiten unterbinden, Werbenetzwerke und Zahlungsdienstleister sollen ihre Geschäftskontakte zu Webseiten innerhalb von fünf Tagen abbrechen und US-Ermittler Webadressen von Webseiten beschlagnahmen dürfen.
Für alle diese Maßnahmen reicht laut dem Entwurf der reine Verdacht aus, eine Webseite würde Urheberrechte verletzten, ermöglichen oder fördern. Diese Definition schließt nach Ansicht von Kritikern nahezu jeden Webdienst von Cloud-Services bis hin zu reinen Suchmaschinen ein. Außerdem würden ausländische Anbieter, deren Angebot im eigenen Land legal ist, durch ein Gesetz dieser Art in Gefahr geraten, ihre Domains, Webseiten oder Präsenzen in sozialen Netzwerken zu verlieren, sofern diese wie üblich in den USA gehostet werden.
Wie ernst es den USA ist, wird durch einen Fall deutlich, in dem die Auslieferung eines Briten gefordert wird, dessen Webseite Streams von aktuellen Filmen und Serien anbot. Obwohl britische Gerichte in einem ähnlichen Fall den Angeklagten freigesprochen hatten, wollen die USA hier US-Recht durchsetzen, da die Webseite eine in den USA gehostete Domain und in den USA hergestellte Inhalte verbreitet hat. Während der betroffene Brite im eigenen Land durchaus mit einem Freispruch oder mildem Urteil rechnen könnte, drohen ihm bei Auslieferung nach US-Recht mehrere Jahre Haft - und das bereits ohne SOPA-Gesetz.
Stop Online Piracy Act - US-Recht soll weltweit durchgesetzt werden
Ein Gesetzentwurf, der in den USA gerade im Repräsentantenhaus behandelt wird, macht aus US-Sicht die ganze Welt zum US-Hoheitsgebiet.
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