The Pirate Bay - Laut Gericht in Schweden keine Rechtsgrundlage für Sperren durch Provider

Rechteinhaber sind vor einem Gericht in Stockholm mit einer Klage gescheitert, die einen Provider zur Sperre der Torrent-Webseite The Pirate Bay zwingen sollte.

The Pirate Bay war wieder einmal Gegenstand eines Prozesses in Schweden. The Pirate Bay war wieder einmal Gegenstand eines Prozesses in Schweden.

Die berühmt-berüchtigte Torrent-Webseite The Pirate Bay hat zwar längst nicht mehr die Bedeutung, die sie vor einigen Jahren noch hatte, ist jedoch für Rechteinhaber und Filesharer noch immer ein Symbol für illegale Downloads. Daher richten sich auch viele Klagen, die im Grunde auch andere Torrent-Seiten betroffen könnten, zuerst gegen The Pirate Bay.

In Stockholm waren die schwedische Filmwirtschaft und Rechteinhaber wie Universal Music, Sony Music und Warner Music vor Gericht gezogen, weil sich der Provider Bredbandsbolaget geweigert hatte, die Torrent-Webseite und die schwedische Streaming-Webseite Swefilmer für seine Kunden zu sperren. Laut den Klägern müsse der Provider daher für die Urheberrechts-Verletzungen seiner Kunden selbst haftbar gemacht werden können. Bredbandsbolaget hingegen erklärte vor Gericht, dass die Aufgabe eines Providers sei, den Kunden Zugang zum Internet und den freien Fluss von Informationen zu ermöglichen.

Nach der Verhandlung im Oktober hat das Gericht in Stockholm nun seine Entscheidung bekanntgegeben, in der die Forderungen der Rechteinhaber komplett zurückgewiesen werden. Die schwedischen Gesetze entsprechen laut dem Urteil den Anforderungen der EU-Richtlinien, die Rechteinhabern Rechtmittel gegen Dienste erlauben, die als Dritte bei Urheberrechtsverstößen helfen. Laut Urteil macht sich ein Provider aber nicht der Beihilfe zu eventuellen Straftaten der Kunden schuldig.

Das Gericht habe daher einstimmig festgestellt, dass es der Forderung nach einer Sperre nicht nachkommen kann und weise diese daher ab. Die bisherigen Kosten des Providers Bredbandsbolaget, die bei rund 150.000 Euro liegen sollen, müssen nun die Rechteinhaber tragen. Allerdings handelt es sich bei diesem Urteil nur um das einer unteren Instanz, so dass die Rechteinhaber bis zum 18. Dezember 2015 Zeit haben, Berufung einzulegen.

Quelle: Torrentfreak

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