Seite 4: Ubisoft Game Launcher - GameStar-FAQ zu Ubisofts Kopierschutz

GameStar Plus Logo
Weiter mit GameStar Plus

Wenn dir gute Spiele wichtig sind.

Besondere Reportagen, Analysen und Hintergründe für Rollenspiel-Helden, Hobbygeneräle und Singleplayer-Fans – von Experten, die wissen, was gespielt wird. Deine Vorteile:

Alle Artikel, Videos & Podcasts von GameStar
Frei von Banner- und Video-Werbung
Einfach online kündbar

Fragen zu Rückgabe und Weiterverkauf

Kann ich ein Spiel, das den Ubisoft Game Launcher verwendet, zurückgeben, wenn ich es wegen dem Online-Zwang nicht spielen kann?

Bei den Ubisoft-Spielen, die uns bisher vorliegen, weist auf der Packungsrückseite ein klarer Hinweis darauf hin, dass eine dauerhafte Internetverbindung notwendig ist. Wenn Sie das Spiel installieren, müssen Sie außerdem die Nutzungsbedingungen akzeptieren, in denen es heißt: »Der Benutzer versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Multimediaprodukt zu jedem Zeitpunkt eine permanente Internetverbindung erfordert und über die unter ubi.com angebotenen Online-Dienste genutzt werden muss.« Ubisoft kommt seiner Hinweispflicht in diesen Fällen nach; Sie sind bei einem Rückgabeversuch also einzig und allein auf die Kulanz Ihres Händlers angewiesen.

Darf ich ein Spiel, das den Ubisoft Game Launcher als Kopierschutz verwendet, weiterverkaufen?

Das kommt darauf an, ob Sie es als Download erworben haben (also zum Beispiel über den Ubisoft-Shop, über Steam oder einen anderen Anbieter) oder als verpackte Version im Laden. Die digitale Fassung dürfen Sie nicht weiterverkaufen. Das wird in den Nutzungsbedingungen untersagt, und dieses Verbot ist nach deutscher Rechtslage rechtens.

Die verpackte Version dürfen Sie theoretisch weiterverkaufen. In der Praxis ist sie allerdings für den Käufer wertlos, wenn der enthaltene Codeschlüssel bereits an ein Ubi.com-Konto gebunden wurde. Sie können also nur unbenutzte Ladenversionen bedenkenlos weiterverkaufen.

Darf ich mein Ubi.com-Konto weitergeben oder verkaufen?

Nein. Ubisoft untersagt das in den Lizenzbedingungen. Konten, die weitergegeben oder verkauft werden, können von Ubisoft gesperrt werden. Damit werden alle daran gebundenen Spiele wertlos. Im Endeffekt verhindert Ubisoft mit dieser Lizenzpolitik also den Gebrauchtverkauf von Spielen, sowohl von Download- als auch Ladenversionen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Ubisoft Game Launcher nicht von anderen Online-Plattformen wie Steam oder dem Battlenet, die Kontenübertragungen ebenfalls verbieten.

Darf ich andere Leute mit meinem Ubi.com-Konto spielen lassen, zum Beispiel meine Geschwister, meine Kinder oder meine Freunde?

Offiziell nicht. Das Spiel ist laut den Nutzungsbedingungen »zum Alleingebrauch« an Ihre Person gebunden. Theoretisch kann Ihr Konto gesperrt werden, wenn Sie jemand anderen damit spielen lassen. Aber was Ubisoft nicht weiß, macht Ubisoft nicht heiß.

4 von 4


zu den Kommentaren (207)

Kommentare(204)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.