Auch in Großbritannien gingen die meisten Menschen davon aus, dass es rechtlich kein Problem darstellt, sich von einer CD eigene MP3s zu erstellen, wie es beispielsweise auch die iTunes-Software von Apple und viele andere Tools ermöglichen. Tatsächlich war dies aber ein Verstoß gegen das britische Urheberrecht, den wie in anderen Ländern auch Millionen Nutzer begingen. Die britische Regierung hatte daher letztes Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das das Vorgehen der Bürger legalisiert und als Anpassung der Urheberrechte für das 21. Jahrhundert bezeichnet wurde.
Mehrere Verbände der Musikindustrie hatten gegen das Gesetz geklagt und haben im letzten Monat vor der höchsten Instanz, dem High Court, Recht bekommen. Torrentfreak hat nun eine Anfrage an das UK Intellectual Property Office gestellt und sich danach erkundigt, was britischen Bürgern laut der aktuellen Rechtslage erlaubt ist und was nicht. »Es ist jetzt gegen das Gesetz, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Arbeiten zu machen, ohne dafür die Erlaubnis des Rechteinhabers zu haben. Das schließt auch das Verändern des Formates von einem Medium zum anderen ein«, so die Antwort der Behörde.
Das bedeutet, dass beispielsweise iTunes durch das Feature, CDs in MP3s umzuwandeln, eine nun illegale Funktion anbietet. Das gilt natürlich auch für ähnliche Tools. Schlimmer als das dürfte aber sein, dass nun auch Backups von Daten, in denen sich urheberrechtlich geschützte Werke befinden, nicht mehr erlaubt sind. Nutzer, die ihren Rechner durch regelmäßige Backups schützen, sind laut Torrentfreak nun »Outlaws«. Wie die Regierung auf die neue Rechtslage reagiert, ist noch nicht bekannt. In Großbritannien gibt es aber im Gegensatz zu Deutschland noch keine Abgabe auf Festplatten oder brennbare CDs, DVD und Blu-rays. Die Rechtinhaber hatten so eine Abgabe zum Ausgleich für eine legale Privatkopie gefordert.
Quelle: Torrentfreak
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