Urheberrechtspauschale - PCs werden teurer

Der Bundesverband Computerhersteller und die Zentralstelle für private Überspielrechte einigen sich auf eine Urheberrechtsabgabe für PCs.

Nach jahrelangen Diskussionen um eine Urheberrechtsabgabe für PCs haben sich der Bundesverband Computerhersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) endlich geeinigt - mit negativen Auswirkungen für den Verbraucher.

Wie die beiden Verbände am gestrigen Abend in einer Pressemitteilung verlauten ließen, wird auf alle seit 2008 verkauften PCs eine Pauschale von 12,15 € (PCs ohne eingebautem Brenner) bzw. 13,65 € (PCs mit eingebautem Brenner) erhoben - zuzüglich Mehrwertssteuer. Die Mitgliedsunternehmen des BCH - HP, Acer, Medion, IBM, Sony, Fujitsu und Samsung - werden zudem auch rückwirkend für die Jahre 2002 bis 2007 für jeden verkauften PC eine Pauschale an die ZFÜ überweisen. Sinn und Zweck der Urheberrechtspauschale ist es, die Rechte von Autoren, Künstlern und Produzenten an urheberrechtlich geschützten Werken abzugelten.

Der Kunde kann sich nach Informationen des BCH demzufolge schon mal auf steigende Kosten einstellen. Die anfallenden Abgaben werden laut BCH in vollem Umfang an die Kunden weitergereicht.

Ob die Diskussion damit allerdings beendet sind, bleibt fraglich. Nach Informationen von Golem.de haben sich beispielweise Apple, Toshiba, Lenovo und Panasonic gegen den Beschluss ausgesprochen. Fortsetzung folgt ...

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