Urteil: Raubkopien nicht strafbar

Wie unser Schwestermagazin PC Welt berichtet, hat der oberste Gerichtshof der Republik Österreich ein spektakuläres Urteil gefällt: Der Microsoft-Konzern hatte einen in Wien wohnhaften PC-Nutzer verklagt, weil sich u.a. nicht lizenzierte Kopien von Windows 95, Word 97 und Encarta in seinem Besitz befanden. Die Software-Sammlung hatte der Beklagte von seinem Bruder geschenkt bekommen, auf seinem PC installiert und an weitere Nutzer vermietet. Über vier Jahre hatte sich der Prozess hingezogen und jetzt geschah das Unerwartete -- mit den Worten: "Die unbefugte Vervielfältigung eines Computerprogramms ist dann nicht strafbar, wenn sie nur zur eigenen Verwendung dient", begründete der oberste Gerichtshof sein Urteil. Der Rechtsspruch ist dennoch kein Freibrief für Raubkopierer, da sich die Freisprechung lediglich auf das Strafverfahren bezieht. Die exakte rechtliche Lage können Sie hier nachlesen.

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