Vorratsdatenspeicherung - Gesetz mit 10 Wochen Speicherfrist geplant (Update)

Bundesjustizminister Heiko Maas hat entgegen seiner früheren Aussagen nun doch vor, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.

Die SPD will nun doch wieder die Vorratsdatenspeicherung einführen, wie von der CDU/CSU gewünscht. (Bildquelle: Stop-VDS.de) Die SPD will nun doch wieder die Vorratsdatenspeicherung einführen, wie von der CDU/CSU gewünscht. (Bildquelle: Stop-VDS.de)

Update: Laut Netzpolitik.org hat die Bundesregierung entgegen den vorgestellten Leitlinien doch vor, den Abruf der gespeicherten Daten durch Behörden und ohne richterliche Genehmigung zu ermöglichen. Das geht aus einer geheimen »Nebenabrede zur Bestandsdatenauskunft« hervor, die der Webseite vorliegt. Behörden könnten damit zu jeder Zeit ohne Vorlage einer Begründung von den Providern abfragen, welche Person in Verbindung zu einer gespeicherten Telefonnummer oder IP-Adresse steht - und das vermutlich sogar automatisiert.

Außerdem liegen der Webseite Informationen vor, laut denen der Standort von Mobiltelefonen sogar im Abstand von wenigen Minuten gespeichert werden soll, obwohl laut Bundesjustizminister Maas (SPD) keine Bewegungsprofile erstellt werden dürften. Zu beiden Punkten erklärte das Bundesjustizministerium, dass der Gesetzentwurf abgewartet werden solle. Warum Maas bei der Vorstellung der Leitlinien dann aber Aussagen zum richterlichen Vorbehalt und gegen das Erstellen von Bewegungsprofilen getroffen hat, obwohl diese Punkte laut Ministerium noch gar nicht feststehen, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Quelle: Netzpolitik.org

Update: In vielen Medien und von den anderen Parteien außer der Union werden die von Bundesjustizminister Maas vorgestellten Leitlinien stark kritisiert, während die Deutsche Telekom und die Polizei die neuen Regelungen begrüßten. Laut der Telekom sei es positiv, dass der Speicherzeitrum nun auf zehn Wochen beschränkt sei, es gehe immerhin um das »Vertrauen der Menschen«. Der Vorsitzende der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, fordert, dass Gerichte besser ausgestattet werden, damit Verfahren auch innerhalb dieser zehn Wochen bearbeitet werden können. Er hält die Frist daher für zu kurz.

Die FDP hat das geplante Gesetz in Person der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ebenfalls harsch kritisiert, während der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki ankündigte, gegen das Gesetz juristisch vorgehen zu wollen, wenn es verabschiedet werde. Selbst der Bundesjustizminister wisse, dass das geplante Gesetz verfassungswidrig sei, so Kubicki.

Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Stefan Körner, fordert den Rücktritt von Bundesjustizminister Maas. »Ein Bundesjustizminister, der als ›Verfassungsminister‹ gegen seinen Amtseid und sehenden Auges einen derart klaren Verstoß gegen unsere Grundrechte und die EU-Grundrechtecharta plant, muss abtreten.« Auch die Piraten wollen erneut gegen ein verabschiedetes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung klagen.

Der Journalist und Aktivist Sascha Lobo fordert in einem Beitrag im Spiegel die Bürger dazu auf, sich zu wehren. »Daten, die vorhanden sind, werden im Zweifel ausgewertet werden. Aber nur, wenn die Gesellschaft das akzeptiert - weil wir in einer Demokratie leben. Und hier bitte ich Sie, aktiv zu werden.«

Quelle: Zeit, Spiegel

Originalmeldung: Noch im Dezember 2014 hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegenüber der Süddeutschen Zeitung die Forderungen der CDU zu einem »starken Staat« und einem »Grundrecht“ auf innere Sicherheit kritisiert. Im Grundgesetz stehe kein solches Grundrecht und auch die von der Union geforderte Vorratsdatenspeicherung lehne er »ganz entschieden« ab. Wie eine solche »ganz entschiedene« Ablehnung durch einen Bundesjustizminister der SPD in der Praxis aussieht, zeigte Heiko Maas heute auf einer Pressekonferenz.

Dort wurden die »Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten« vorgestellt, die im besten Neusprech das unangenehme Wort Vorratsdatenspeicherung vermeiden. Diese Leitlinien sehen vor, dass Telefon- und Internet-Kommunikationsdaten grundsätzlich und maximal bis zu 10 Wochen ohne jeglichen Anlass beim Provider gespeichert werden. Bei Daten aus dem Mobilfunkbereich, die auch Standort-Daten enthalten, soll dies nur vier Wochen gelten. Damit soll das kommende Gesetz den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof entsprechen, laut denen aus den gespeicherten Daten kein Bewegungsprofil erstellt werden darf. Außerdem wurden alle E-Mail-Daten aus der neuen Regelung ausgenommen.

Die Provider müssen »die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten« und die Daten im Inland speichern. Behörden dürfen auf die Daten nur bei »einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen«. Außerdem müssen Betroffene vom Abruf ihrer Daten informiert werden. Maas ist sich bewusst, dass seine neuen Leitlinien vermutlich den Sicherheitspolitikern nicht weit genug gehen, während sie Netzpolitikern zu umfassend sind. Seiner Ansicht nach sind sie daher »ein ausgewogener Mittelweg«.

Quelle: BMJV

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