Das Wort Vorratsdatenspeicherung hat inzwischen einen sehr schlechten Klang – darum wird es von den Befürwortern der Überwachungsmaßnahme inzwischen meistens vermieden. Auch das neue Gesetz spricht nur von der »Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten«. Wie Golem meldet, soll dieses Gesetz morgen abschließend im Rechtsausschuss beraten und dann schon am Freitag vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden.
Laut vielen Kritikern, die die Vorratsdatenspeicherung an sich schon für verfassungswidrig halten, hat die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD aber auch noch einen Paragraphen eingebaut, der die Pressefreiheit bedroht. Die neuen Regelungen zur »Datenhehlerei« zielen laut Heise anscheinend darauf ab, Whistleblower abzuschrecken und könnten für Journalisten, die entsprechende Daten veröffentlichen, strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn das neue Gesetz stellt das Erlangen, Verschaffen, Überlassen, Verbreiten und Zugänglichmachen von Daten unter Strafe, die sich jemand anderes rechtswidrig beschafft hat. Journalisten, die Informationen eines Whistleblowers veröffentlichen, müssten demnach mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft rechnen.
Auch das restliche Gesetz ist stark umstritten und wird nach der Verabschiedung wieder vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen. Unter anderem haben erneut die Piratenpartei, die Grünen und Bürgerrechtler eine Klage angekündigt. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Telefon- und Internet-Kommunikationsdaten als Metadaten grundsätzlich und maximal bis zu 10 Wochen ohne jeglichen Anlass beim Provider gespeichert werden. Bei Daten aus dem Mobilfunkbereich, die auch Standort-Daten enthalten, soll dies nur vier Wochen gelten.
Laut Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff, die früher eine Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung war, ist das neue Gesetz nicht mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vereinbar. Dieser hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 aufgehoben, da die Daten nicht auf bestimmte Personenkreise oder zeitlich beziehungsweise geografisch beschränkt gespeichert werden sollten. Da die EU-Bürger so das Gefühl haben müssten, ständig überwacht zu werden, sei dies ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. Laut dem Gericht müssten sich solche Maßnahmen »auf das absolut Notwendige beschränken«.
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