Vorratsdatenspeicherung - Auch Bundeskanzlerin Merkel will eine neue Umsetzung

Die Vorratsdatenspeicherung steht bei der CDU/CSU wieder ganz oben auf der Wunschliste der Sicherheitsmaßnahmen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder zu einem großen Thema geworden. Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder zu einem großen Thema geworden.

Schon kurz nach den Anschlägen in Frankreich gab es in Deutschland wieder erste Forderungen nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, hat sich nun auch die Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel dafür ausgesprochen. Eine längere Speicherung von Kommunikationsdaten sei nicht verfassungswidrig. Auch Unions-Fraktionschef Kauder und deren parlamentarischer Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer hatten sich ebenfalls für eine Wiedereinführung eingesetzt.

Allerdings trifft die Union auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD, denn Bundesjustizminister Heiko Maas will kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Als Begründung nannte Maas dabei stets die Urteile des Bundesverfassungsgerichts auf dem Jahr 2010, das die damals bestehende Regelung verworfen hatte, und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im April 2014. Der EuGH hatte die gesamte europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, Trotzdem ist für die CDU/CSU die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor »ein sinnvolles Mittel, um Anschläge zu vermeiden und Täter dann aufzugreifen«, so Grosse-Brömer. Das sei auch kein Aktionismus aufgrund der Anschläge in Paris, sondern »eine alte Forderung, die wir schon immer haben als ein Ermittlungsinstrument, um besser Straftaten verfolgen zu können«.

In einer gemeinsamen Erklärung hatten der Chaos Computer Club, die Humanistische Union, der Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und die Digitale Gesellschaft e.V. davor gewarnt, »mit Gesetzen zu reagieren, die mehr 'Sicherheit' vorgaukeln, aber letztlich nur die Freiheit an sich einschränken werden... Wir dürfen nicht vergessen, dass Frankreich zu den europäischen Ländern mit den schärfsten Sicherheitsgesetzen zählt, schon 2006 Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Fluggastdaten und flächendeckende Videoüberwachung einführte und diese Maßnahmen trotzdem nicht zur Verhinderung der Tat führten. Wer angesichts dessen nun gleichwohl die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung fordert, instrumentalisiert die Opfer dieses abscheulichen Verbrechens für seine Zwecke und trägt zur Irreführung der Öffentlichkeit bei«.

Am Rande der Diskussion um Sicherheit meldete sich auch die CSU in Person des innenpolitischen Sprechers Stefan Mayer noch einmal zu Wort und fordert laut Frankfurter Rundschau härtere Strafen für Blasphemie, statt der von FDP oder Grünen geforderten Abschaffung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs. Laut diesem Paragrafen wird das Beschimpfen von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstafe bestraft, aber nur, wenn dies in einer Weise geschieht, die den öffentlichen Frieden stören kann. Diese Einschränkung will die Union streichen lassen, so der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). Allerdings gäbe es dafür aktuell keine Mehrheit.

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