Die Richter stellten dabei sehr genaue Fragen, vor allem an den Bevollmächtigten der Bundesregierung, auf die dieser oftmals nicht antworten konnte. Christoph Möller hatte erklärt, der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern und die Einschränkung des Telekommunikationsgeheimnisses durch die Datenspeicherung sei verhältnismäßig.
Warum man dann nicht die Verleih-Daten der Bibliotheken oder alle Daten des Flugverkehrs speichere, konnte Möller jedoch nicht beantworten. Während Richterin Hohmann-Dennhardt die Frage in den Raum stellte, ob man alle Daten erstmal speichern dürfe, ohne dass dies ein Eingriff in Grundrechte sei, gab der Vorsitzende Richter Papier zu Protokoll: »Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt«.
Zusammen mit den negativen Aussagen des Bundesdatenschutz-Beauftragten Peter Schaar und anderer Experten scheint das Gesetz in seiner aktuellen Form keine Zukunft zu haben. Ob die Aussagen der Musikindustrie oder des BKA, Zugriff auf solche Daten würden bei Ermittlungen von Urheberrechtsverstößen oder anderen Straftaten helfen, der Sache dienen oder schaden, wird man wohl abwarten müssen. Sie bestätigen genau die Befürchtungen der Gegner - und anscheinend auch mancher Richter.
Update 19.02.2010
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil über das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010 verkünden.
Aufgrund des Verlaufes der Verhandlung am 15. Dezember 2009 gibt es kaum Zweifel daran, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht den Ansprüchen der Verfassung genügt. Spannend bleibt die Frage, ob die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung unter bestimmte Vorbehalte stellen oder sie komplett verbieten.
Letzteres würde den Forderungen der meisten Kritiker entsprechen, beim BKA und der Urheberrechts-Industrie aber wohl eher Entsetzen auslösen.
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