Update: Whatsapp hat nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert und die Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Eigentlich wäre die Frist schon am 21. September 2016 ausgelaufen, doch Whatsapp hatte um eine Verlängerung gebeten, nur um den neuen Termin dann doch verstreichen zu lassen.
Wie der Tagesspiegel berichtet, wird der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) nächste Woche prüfen, ob nun Klage gegen den Diensteanbieter eingereicht wird. In ähnlichen Fällen waren die Verbraucherschützer vor Gericht gezogen, doch bei Whatsapp steht aktuell auch eine Verwaltungsanordnung von Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar im Raum. Diese verbietet Facebook, die Daten deutscher Whatsapp-Nutzer abzufragen und zu speichern. Hier geht Facebook bereits gegen die Anordnung vor.
Quelle: Tagesspiegel
Originalmeldung: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Whatsapp wegen der Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook abgemahnt. Als nicht zulässig betrachten die Verbraucherschützer, dass Whatsapp die Weitergabe von Daten an Facebook für Werbezwecke grundsätzlich aktiviert. Auch wenn Nutzer die Möglichkeit hätten, den Haken bei der Option zu entfernen, sei es notwendig, die explizite Zustimmung der Nutzer einzuholen.
Außerdem übertrage Whatsapp alle Telefonnummern der Kontaktliste des Smartphones und Facebook erhalte damit Telefonnummern von Personen, die weder Whatsapp oder Facebook nutzen. Damit sei eine rote Linie überschritten worden. Bis zum 21. September 2016 soll Whatsapp nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ansonsten dürften die Verbraucherschützer wohl vor Gericht ziehen.
Das ist allerdings nicht das einzige Problem für Whatsapp und Facebook. Die gesamte Übernahme von Whatsapp soll demnächst von der EU-Kommission noch einmal überprüft werden.
Quelle: vzbv.de
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