Update: Facebook wird wenig überraschend Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, der laut Golem dann wohl vor dem Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt wird. Facebook ist der Ansicht, in Übereinstimmung mit dem EU-Datenschutzrecht zu handeln. Laut dem von der Webseite befragten Datenschutz-Experten und Anwalt Carlo Piltz ist aber nicht sicher, ob in diesem Fall überhaupt deutsches Recht anwendbar ist. In anderen Fällen sei Facebook Irland der Ansprechpartner gewesen.
Quelle: Golem
Originalmeldung: Facebook darf keine Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern erhalten und muss eventuell schon erhaltene Daten wieder löschen. Das besagt eine Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, Johannes Caspar, die sofortige Gültigkeit hat. Facebook müsse sich an das deutsche Datenschutzgesetz halten. Das sehe vor, dass eine solche Weitergabe von Daten nur dann erlaubt ist, wenn bei beiden Unternehmen eine wirksame Einwilligung und eine gesetzliche Grundlage vorliege.
Facebook habe jedoch keine solche Einwilligung von den Whatsapp-Nutzern eingeholt. Whatsapp und Facebook seien zwei eigenständige Unternehmen mit eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Caspar wirft beiden Unternehmen außerdem vor, die Nutzer und die Öffentlichkeit bei der Übernahme vor zwei Jahren in die Irre geführt zu haben.
Damals hatte Whatsapp betont, dass Facebook keinerlei Zugriff auf Daten erhalten werde. Ende August 2016 hatte Whatsapp dann seine Nutzungsbedingungen und auch die Datenschutz-Richtlinien aktualisiert und erklärt, dass sich damit nur zeige, dass Whatsapp »jetzt ein Teil von Facebook« sei. Für die die Nutzer von Whatsapp bedeuten die Änderungen, dass das soziale Netzwerk alle Telefonnummern und Account-Informationen der Whatsapp-Nutzer erhält und Facebook damit in der Lage sein wird, Whatsapp-Konten einem Facebook-Konto zuzuordnen.
Zwar können die Nutzer der Nutzung für Werbezwecke und »Produkterlebnisse« widersprechen, doch Facebook darf laut den neuen Regeln die Daten trotzdem für andere Zwecke verwenden, beispielsweise zur »Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen.« Die neue Verwaltungsanordnung verbietet nun zumindest die Weitergabe der Daten deutscher Nutzer.
Quelle: Tagesschau
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