Update: Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, hat in einem Interview mit dem rbb-Inforadio erklärt, dass die Unternehmen der Branche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für ihre Dienste anbieten, um das Vertrauen der Kunden wiederherzustellen. Das dürfe man nicht »leichtfertig« aufs Spiel setzen. Das durch die Verfassung geschützte Gut der Telekommunikation müsse erhalten werden. Es gehe vor allem darum, die Kommunikation der Nutzer vor Kriminellen zu schützen und nicht darum, Sicherheitsbehörden den Zugriff zu erschweren.
"Da sollten wir schon genau überlegen, wie wir die Balance schaffen zwischen einem Mehr an Sicherheit durch solche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und einem Weniger an Sicherheit durch neue Einfallstore, wie sie jetzt gefordert werden."
Quelle: Presseportal
Sicher verschlüsseln und trotzdem mitlesen?
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel eine umfassende Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten gefordert. Gesichtserkennung sollte umfassender eingesetzt werden. »Wenn die Software wirklich zuverlässig funktioniert«, dann soll sie laut de Maizière auch bei öffentlichen Videokameras und nicht nur bei Terrorismus, sondern auch bei »schweren Verbrechen« eingesetzt werden.
Ebenso sollen laut de Maizière die Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Inhalte von Gesprächen über Messenger-Dienste erhalten, auch wenn diese verschlüsselt sind.
"Wir wollen, dass Messenger-Dienste eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben, damit die Kommunikation unbescholtener Bürger ungestört und sicher ist. Trotzdem brauchen Sicherheitsbehörden, wie bei einer SMS auch, unter bestimmten Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten."
Kritiker weisen schon länger darauf hin, dass solche Forderungen ein Widerspruch in sich sind. Sobald es eine Möglichkeit für Behörden gibt, auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zuzugreifen und die Inhalte zu lesen, ist die Verschlüsselung per Definition nicht mehr sicher. Aus diesem Grund fordert de Maizière auch, dass Möglichkeiten wie die Online-Durchsuchung oder der Staatstrojaner eingesetzt werden. Das würde das Mitlesen der Kommunikation ermöglichen, da diese vor der eigentlichen Verschlüsselung abgefangen wird.
Staatstrojaner soll umfangreich eingesetzt werden
Die Bundesregierung hatte in den letzten Wochen auch beschlossen, den Staatstrojaner umfangreicher einzusetzen, obwohl dies laut Ansicht vieler Experten nicht mit der Verfassung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar wäre. Außerdem setzt die Software voraus, dass es geheim gehaltene Sicherheitslücken gibt, über die die der Trojaner installiert wird. Sicherheitslücken, die von Behörden verschwiegen werden, gefährden aber auch viele andere Systeme, wie die Schadsoftware Wannacry eben erst belegt hat.
Quelle: Tagesspiegel, Netzpolitik
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