Whatsapp-Daten für Facebook - Facebook zieht gegen Verbot vor Gericht

Die von Whatsapp angekündigte Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook darf zumindest bei deutschen Nutzern nicht stattfinden. Eine Verwaltungsanordnung untersagt den Zugriff durch Facebook. Doch das soziale Netzwerk hat einen Antrag auf Aussetzung gestellt.

Facebook zieht vor Gericht, um Daten mit Whatsapp austauschen zu können. Facebook zieht vor Gericht, um Daten mit Whatsapp austauschen zu können.

Update: Facebook wehrt sich vor Gericht gegen die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und hat einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit gestellt. Allerdings hat Facebook Caspar auch darüber informiert, dass bislang keine Daten von Whatsapp-Nutzern mit deutschen Mobilfunknummern übertragen werden.

Facebook argumentiert in seinem Antrag unter anderem, dass ein Transfer von Daten zwischen zwei Bereichen eines Konzerns »Industriestandard« sei und man außerdem eine gültige Einwilligung der Nutzer eingeholt habe. Caspar geht aber davon aus, dass ein Austausch so vieler Daten nicht hinnehmbar ist und letztlich die Gerichte eine entsprechende Entscheidung treffen werden.

Ähnliche Prüfungen laufen inzwischen auch in Italien, Großbritannien und Spanien. In den USA wurde die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) von Verbraucherverbänden aufgefordert, gegen Facebook aktiv zu werden und Indien hat ein Gericht geurteilt, dass Whatsapp keine Daten mit Facebook teilen darf, die vor dem 25. September 2016 erhoben wurden.

Quelle: Heise

Originalmeldung: Facebook darf keine Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern erhalten und muss eventuell schon erhaltene Daten wieder löschen. Das besagt eine Verwaltungsanordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, Johannes Caspar, die sofortige Gültigkeit hat. Facebook müsse sich an das deutsche Datenschutzgesetz halten. Das sehe vor, dass eine solche Weitergabe von Daten nur dann erlaubt ist, wenn bei beiden Unternehmen eine wirksame Einwilligung und eine gesetzliche Grundlage vorliege.

Facebook habe jedoch keine solche Einwilligung von den Whatsapp-Nutzern eingeholt. Whatsapp und Facebook seien zwei eigenständige Unternehmen mit eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Caspar wirft beiden Unternehmen außerdem vor, die Nutzer und die Öffentlichkeit bei der Übernahme vor zwei Jahren in die Irre geführt zu haben.

Damals hatte Whatsapp betont, dass Facebook keinerlei Zugriff auf Daten erhalten werde. Ende August 2016 hatte Whatsapp dann seine Nutzungsbedingungen und auch die Datenschutz-Richtlinien aktualisiert und erklärt, dass sich damit nur zeige, dass Whatsapp »jetzt ein Teil von Facebook« sei. Für die die Nutzer von Whatsapp bedeuten die Änderungen, dass das soziale Netzwerk alle Telefonnummern und Account-Informationen der Whatsapp-Nutzer erhält und Facebook damit in der Lage sein wird, Whatsapp-Konten einem Facebook-Konto zuzuordnen.

Zwar können die Nutzer der Nutzung für Werbezwecke und »Produkterlebnisse« widersprechen, doch Facebook darf laut den neuen Regeln die Daten trotzdem für andere Zwecke verwenden, beispielsweise zur »Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen.« Die neue Verwaltungsanordnung verbietet nun zumindest die Weitergabe der Daten deutscher Nutzer. Facebook wird wenig überraschend Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und ist der Ansicht, in Übereinstimmung mit dem EU-Datenschutzrecht zu handeln.

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