Der Wikileaks-Gründer wird am 7. und 8. Februar wieder vor Gericht erscheinen müssen. An diesen Tagen wird über den Auslieferungs-Antrag aus Schweden entschieden. Doch sollte Assange nach Schweden ausgeliefert werden, dann könne er laut seinen Anwälten dort gleich erneut an die USA ausgeliefert oder auch illegal verschleppt und im Lager in Guantanamo Bay eingesperrt werden. Sollte bei einer Auslieferung die Todesstrafe nicht ausgeschlossen werden, dann drohe Assange sogar die Hinrichtung, die einige US-Politiker tatsächlich gefordert haben.
Neben diesen Punkten gehen die Anwälte auch darauf ein, dass der europäische Haftbefehl gegen Assange nicht wirksam sei, da die schwedische Staatsanwältin diesen gar nicht erlassen dürfe. Außerdem sei dieser nur erlassen worden, um Assange zu befragen, nicht, um ihn anklagen zu können und für Befragungen sei der Haftbefehl nicht vorgesehen. Die schwedische Seite betreibe Rechtsmissbrauch, da Assange selbst Befragungen angeboten habe und er bis heute keine Dokumente in Englisch erhalten habe, die ihm zustehen.
Der Auslieferungsantrag sei politisch motiviert und in Schweden könnte er kein faires Verfahren erwarten, sowohl wegen seiner politischen Ansichten als auch wegen der einfachen Tatsache, dass er ein Mann sei, dem eine der schwedischen Definitionen von Vergewaltigung vorgeworden wird. Immerhin hat das Gericht in London inzwischen die Kautions-Bedingungen für Assange erleichtert, der nun auch in London leben darf und sich nicht mehr jeden Tag bei der Polizei melden muss.
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