Windows-Jugendschutz einrichten
USK-Freigaben
Für Deutschland ist hier schon korrekt Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingestellt, die für die Altersfreigabe von Computerspielen zuständig ist. Seit dem Jahr 2003 müssen die Freigaben der USK laut Jugendschutzgesetz auf der Verpackung und dem Datenträger klar erkennbar aufgebracht sein. Folgende Kennzeichnungen gibt es:
Die Zahl gibt jeweils das Mindestalter des Kindes an, für das das jeweilige Spiel freigegeben ist. Dementsprechend bedeutet USK 0, dass die Software keinerlei Altersbeschränkung besitzt, während USK 18 ein Spiel »ohne Jugendfreigabe« kennzeichnet, dass nur Erwachsenenen zugänglich gemacht werden darf. Spiele ohne USK-Kennzeichnung gelten wie Spiele ohne Jugendfreigabe, sind im Handel jedoch kaum zu finden und können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert werden.
Beim Verkauf eines Spieles muss das Alter des Käufers überprüft werden. Der Verkauf von Spielen an Kunden, die nicht der Altersfreigabe entsprechen, ist illegal. Die von Politikern reflexhaft oft genannten »Killerspiele« sind fast ausnahmslos Spiele aus der Kategorie USK 18 oder nicht gekennzeichnet - und daher reine Erwachsenen-Unterhaltung, wie es sie in anderen Medienbereichen seit Jahrzehnten gibt.
Reißerische TV-Berichte, bei denen zunächst Jugendliche an einem PC gezeigt werden und anschließend ein Ausschnitt aus einem USK-18- oder gar einem indizierten Spiel, das die gezeigten Jugendlichen nicht legal erhalten können, sind daher nicht dazu geeignet, Eltern sachlich über Computerspiele zu informieren. Probleme gibt es allerdings bei Bestellungen aus dem Ausland oder Downloads aus dem Internet. Hier sollten jedoch auch die Eltern ein Auge auf ihre Kinder haben. Weitere Informationen über die USK und deren Prüfungen bietet die offizielle Webseite.
Jugendschutz einschalten
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