Windows Vista - Weitere Details zu den Lizenzbestimmungen

Mit Windows Vista ändert Microsoft sowohl die Lizenzbestimmungen für Privatandwender, als auch die für Unternehmen. Am Donnerstag hat Microsoft hierzu weitere Details bekannt gegeben.

Mit dem neuen Betriebssystem Windows Vista ändert Microsoft sowohl die Lizenzbestimmungen für Privatandwender, als auch die für Unternehmen. Am heutigen Donnerstag hat Microsoft hierzu weitere Details bekannt gegeben. Wir beleuchten in dieser News die Änderungen für Privatkunden.

Laut Angaben von Microsoft werden Privatkunden, die das Betriebssystem auf einem neuen Rechner installieren oder den alten Rechner aufrüsten, eine neue Lizenz für Windows Vista benötigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese erworben werden muss. Vielmehr muss die alte Lizenz für den neuen/aufgerüsteten Rechner reaktiviert werden. Im Falle eines neues Rechners verpflichtet die Reaktivierung der Lizenz den Anwender dazu, das Betriebssystem auf dem alten Rechner zu löschen, weil laut Lizenz das Betriebssystem nicht gleichzeitig auf mehreren Rechnern eingesetzt werden darf.

"Nach einer Änderung an der Hardware-Ausstattung seines Rechners hat der Nutzer drei Tage Zeit, um die Lizenz zu reaktivieren", erläutert Microsoft. Dies kann wahlweise über das Internet oder per Telefon erledigt werden. "Falls Microsoft feststellt, dass erhebliche Änderungen effektiv zu einem neuen Rechner geführt haben, wird der Kunde um telefonischen Kontakt mit dem Support-Team gebeten", so Microsoft weiter.

Die genutzte Lizenz wird regelmäßig mittels WGA (Windows Genuine Advantage) überprüft. Also dann, wenn ein entsprechend geschützter Download von Microsoft heruntergeladen wird. Schlägt die Validierung fehl, so werden laut Angaben von Microsoft diverse Funktionen von Vista deaktiviert. Dazu sollen die Oberfläche Aero, Spyware-Filter des Windows Defenders und die Funktion Windows Readyboost gehören, bei der Anwender USB-Sticks an den Rechner anschließen können, um den Hauptspeicher zu erweitern. Außerdem wird der Anwender künftig regelmäßig darauf hinwiesen, dass er kein originales Windows Vista einsetzt.

Die weiteren Änderungen bei Windows Vista: Microsoft erhöht bei Vista die Garantiezeit von 90 Tagen auf ein Jahr. Jeder Anwender darf eine Backup-Kopie des Betriebssystems nutzen.

(PCWelt.de)

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