Wir sind unsicher - Jugendschutzgesetz: Nützt es wirklich?

Der deutsche Jugendschutz für Computerspiele, der seit seiner Novellierung im Jahr 2003 als der weltweit strengste gilt, wird weiter verschärft. So hat es der Bundestag am 9. Mai beschlossen.

Das beste, was man über das Gesetz sagen kann, das der Bundestag verabschiedet hat, ist: Es zeugt von gutem Willen. Das ist nicht viel. Nutzen wird es niemandem.

Der Jugendschutz ist ein tiefgreifendes, immens zukunftswichtiges Thema. Die Politik ging es bislang auf die einzige Weise an, die den Staat weder Geld noch Mühe kostet: indem man versucht, Jugendlichen alles unzugänglich zu machen, was ihnen vermeintlich schadet. Und in der (durchaus erwünschten) Konsequenz somit auch vielen Erwachsenen. Aus den Augen, aus dem Sinn.

Das erweiterte Jugendschutzgesetz ändert nichts an dieser Stoßrichtung. Es steht für eine Politik, die von Ängsten mehr getrieben wird als vom Vertrauen in aktive Jugendarbeit, Aufklärung und nachhaltige Kontrolle bestehender Richtlinien. Ob das Gesetz die Jugend sicherer schützt, darf stark bezweifelt werden. Dass es neue Unsicherheit mit sich bringt, steht dafür schon fest.

Was »gewaltbeherrschte« Spiele in der Praxis sind, weiß niemand. Aus Sorge vor Rechtsstreits werden manche Hersteller von vornherein auf Veröffentlichungen verzichten. Selbst Presseorgane wie GameStar müssen überdenken, welche Themen in Zukunft das Risiko mit sich bringen, dass ein alarmierter Staatsanwalt die gesamte Auflage vom Kiosk nehmen lässt. Wer Ego-Shooter lobt, verdirbt möglicherweise die Jugend.

Zensur findet in Deutschland bekanntlich nicht statt. Selbstzensur ist dagegen ein ganz anderes Thema.

Zur besseren Verständlichkeit: Das neue Gesetz sieht drei wesentliche Änderungen vor:

  • Die Alterskennzeichnung auf den Packungen werden auffälliger. Die signalfarbenen Prüfsiegel der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) müssen demnach mindestens 12 Quadratzentimeter abdecken, das ist mehr als viermal so viel wie bislang.
  • Die Gründe, aus denen ein Spiel von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
    (BPjM) indiziert werden kann, erweitern sich. Künftig führen auch selbstzweckhafte Mord- und Gewaltszenen und die Darstellung von Selbstjustiz zur Indizierung, also zum Verkaufsverbot an Minderjährige.
  • »Schwer jugendgefährdende« Spiele und andere Medien gelten in Deutschland nach Paragraph 15 des Jugendschutzgesetzes als automatisch indiziert, ohne dass es eines Prüfverfahrens bedarf. Darunter fallen den Krieg verherrlichende, die Menschenwürde verletzende oder strafrechtlich relevante Inhalte. Diese Kriterienliste wird erweitert. Künftig sind auch »von Gewalt beherrschte« Spiele automatisch indiziert, die »besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen
    selbstzweckhafter Gewalt« beinhalten.
zu den Kommentaren (38)

Kommentare(38)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.