Der Streit zwischen der Videoplattform YouTube und der GEMA, die die Rechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, läuft schon seit Jahren und sorgt unter anderem dafür, dass deutsche Internetnutzer bei YouTube viele Videos nicht abrufen können. Grundsätzlich geht es darum, das die GEMA für jeden Abruf eines Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik einen Betrag von 0,375 Cent von YouTube fordert, während YouTube nur eine Beteiligung an den jeweils erzielten Werbeeinnahmen anbietet. In anderen Ländern haben sich YouTube und die dortigen Verwertungsgesellschaften auf ähnlicher Grundlage längst geeinigt.
Für die aktuelle Klage hat die GEMA 1000 oft abgerufene Videos mit einem vermeintlichen Streitwert von 1,6 Millionen Euro ausgesucht. Schon letztes Jahr hatte das Landesgericht München in diesem Fall aber entschieden, dass YouTube nicht zahlungspflichtig ist, da die Nutzer für die hochgeladenen Videos verantwortlich seien und die Videoplattform nur die Möglichkeiten für Uploads zur Verfügung stelle. Das Oberlandesgericht München hat nun auch in zweiter Instanz die Klage der GEMA aus den gleichen Gründen zurückgewiesen.
Damit ist die Auseinandersetzung aber noch immer nicht beendet, da die GEMA nun angekündigt hat, den Bundesgerichtshof als letzte Instanz anzurufen. Sogar eine Verfassungsklage scheint denkbar. Immerhin dürfte spätestens dann ein Urteil fallen, das dafür sorgt, dass deutsche Internetnutzer nicht mehr weiter von Live-Streams und Video-Abrufen ausgeschlossen werden, weil im Hintergrund eventuell ein Lied zu hören sein könnte, dessen Rechteinhaber durch die GEMA vertreten werden. Zuletzt hatte das für die paradoxe Situation gesorgt, dass deutsche Spieler zwar Live-Streams bei YouTube Gaming anbieten, aber nicht live ansehen dürfen.
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