Update: YouTube hat auf das Urteil des Landgerichts München reagiert und tatsächlich eine neue Sperrtafel entworfen, die allerdings bis auf eine neue Formulierung des Sachverhalts kaum etwas ändern dürfte. Statt nun drauf hinzuweisen, dass die GEMA keine entsprechenden Musikrechte eingeräumt habe, heißt es nun laut Computerbase: »Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten«.
Google will das Urteil aber weiter prüfen und eventuell in Berufung gehen. Ob die GEMA damit zufrieden ist, den »Schwarzen Peter« nun in etwas abgeschwächter Form zugeschoben zu bekommen, bleibt abzuwarten. Immerhin erwähnt YouTube nun, dass es zwei Seiten bei der Auseinandersetzung gibt. Für YouTube-Nutzer aus Deutschland ändert sich dadurch aber gar nichts.
Originalmeldung: Das Landgericht München hält die Sperrtafeln, mit denen YouTube auf fehlende Gema-Rechte hinweist und Videos blockiert, für »eine absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema«. Mit dem Text »Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid« werde den Besuchern von YouTube suggeriert, dass die Gema für diese Sperrungen verantwortlich sei.
Tatsächlich hat die Gema im Jahr 2009 nur wegen 12 Mustertiteln gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg geklagt. Da das Gericht YouTube jedoch für Nutzervideos in Störerhaftung nehmen wollte, entschloss sich das Portal, auch andere Titel mit Hinweis auf die nicht eingeräumten Gema-Rechte vorsorglich zu sperren. Das betraf zuletzt auch Live-Streams aus dem Ausland, da dabei die Gefahr bestehe, dass Lieder aus dem Gema-Repertoire gespielt würden. Verhandlungen über Vergütungen für Videos scheiterten mehrmals, obwohl sich YouTube fast in allen anderen Ländern mit den dortigen Gesellschaften meistens problemlos einigen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, würde YouTube jedoch verpflichten, die Sperrtafeln im aktuellen Format zu entfernen oder pro Zuwiderhandlung 250.000 Euro Ordnungsgeld zu zahlen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass YouTube die nächste Instanz anrufen wird. Zumindest hat Google Deutschland bereits angekündigt, die Urteilsbegründung abzuwarten und dann das weitere Vorgehen zu entscheiden. Im Web gibt es inzwischen auch einen amüsanten Vorschlag, wie YouTube neue Sperrtafeln gestalten könnte.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.