Nachbar verschlampt Paket

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von UnknownX, 11. Dezember 2011.

  1. Quatsch ich ja auch schon die ganze Zeit von, aber es geht ja wieder mal keiner drauf ein... ;)
     
  2. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Der Paketzusteller wird dir sagen, dass du dich damit sofort melden musst.
     
  3. UnknownX

    UnknownX
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    Man man man. Das Rechtsanwalt nichts bringt hab ich nicht gesagt, sondern nachgefragt, ob es denn Sinn macht. Dass ich von anfang an darauf bedacht war, den Vorfall nicht eskalieren zu lassen, das seh ich immer noch als richtig an, auch wenn ihr hier anderer Meinung seid. Und die bisherigen Posts, die tatsächlich auf die Frage eingehen, was denn JETZT am besten wäre, lassen sich an einer Hand abzählen. Stattdessen muss ich mir dumme Kommentare anhören, dass ich mich auch entschuldige, wenn ich in der U-Bahn angerempelt werde.

    @Post: Das Paket gilt ja als korrekt zugestellt. Siehe google. Da der Empfänger auch zugibt es angenommen, allerdings verschlampt zu haben, ist der Zusteller fein raus.
     
  4. Räch dich doch an ihnen und bestell 100 Pizzas auf ihre Adresse.
     
  5. Santa Claws

    Santa Claws
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    Weiß ich nicht.

    Ich würde mich an den Versender wenden.
    Der wird dann sagen, Herr XY hat das Paket angenommen und ich würde dann erwidern, daß ich nicht Herr XY bin und ich sofort mein Geld wieder haben will, da ich vom Kaufvertrag zurück trete.
     
  6. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Was du jetzt tun kannst ist eben nur das, was du vor (mindestens) sechs Wochen schon hättest tun sollen - Anzeige.
     
  7. UnknownX

    UnknownX
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    Nö. Hab die Hosen nicht voll. Nur wenn man überstürzt handelt, gerade bei einer solchen Zielgruppe, sollte man schauen, was die Beste Lösung ist, um weitere Konflikte zu vermeiden.
    @Anzeige: Jo, das werde ich auch Ulster.


    Wenn noch konstruktive Beiträge kommen, gerne, ansonsten betrachte ich das Thema für beendet. Danke.
     
  8. Jan Itor

    Jan Itor
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  9. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Nach ZWEI MONATEN fürchtest du eine überstürzte Handlung? Die meisten Leute hätten nicht mal zwei Wochen drüber vergehen lassen, manche nicht mal zwei Tage.
     
  10. UnknownX

    UnknownX
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    *sigh*
    Nein, das hast du leider falsch verstanden.
     
  11. Gut, dann haben wir doch schon Dein Vorgehen!
    1) Du zeigst die Herrschaften an.
    2) Je nachdem ob du bereit bist auf den Kosten eines Rechtsanwalts sitzen zu bleiben oder nicht, nimmste Dir einen und forderst Herausgabe des Routers oder Schadensersatz.
    3) Der Post drückst Du Deinen Unmut aus, dass die unberechtigterweise das Paket an deine Nachbarn abgegeben haben und sagst, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommen soll... Vielleicht kannste ja sagen dass dir dadurch ein Schaden entstanden ist.. Vielleicht geben sie dir ja aus Kulanz 80 Euro. Glaube ich aber nicht.
     
  12. Das fände ich doch auch etwas übertrieben Leute nach 2 Tagen anzuzeigen...
    Man kann ja erstmal versuchen zu einer gütlichen Einigung zu kommen.... Schließlich darfst Du als Steuerzahler die Anzeige dann auch noch bezahlen.
     
  13. Hast du dich denn überhaupt mit dem Versender in Verbindung gesetzt? Je nachdem wer das ist sind sie vielleicht kulant und schicken noch einmal raus. Die Chance wird aber natürlich mit jedem Tag kleiner.
     
  14. Wie die das Paket wohl verschlampt haben wollen... Irgendwas kann an der Geschichte deiner Nachbarn nicht stimmen...
    Weiß wahrscheinlich jeder selbst, wollte es nur mal aussprechen :ugly:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Dezember 2011
  15. Columbianischer Glücksschnee und eine Großpackung Backpulver...schon hat er seine 80€ wieder zzgl. einer kleinen "Entschädigung" :D
     
  16. Du könntest dich natürlich auch an die Firma wenden, bei der du den Router erworben hast. Die ist im Regelfall dafür verantwortlich, dass du deine Ware erhälst. Wenn das nicht funktioniert – weil die Post das Paket verschlampt, dein Nachbar den Router anzündet oder das Paket bei einem Raketenangriff auf dem Weg zu dir zerstört wird – ist das das Problem des Absenders, der sich darum zu kümmern hat, dass du deine Ware bekommst.
    Im übrigen wird es mit dem Anspruch gegen die Post schwer; woraus sollte die dir gegenüber haften? Du hast mir ihr keinen Vertrag geschlossen, du bist nicht Eigentümer der Sache – die haftet nur gegenüber dem Unternehmen, das den Versand in Auftrag gegeben hat.

    [edit]
    Man müsste in dem Fall vermutlich aber wohl den Verzug zumindest anprüfen, der die Sachlage ändern könnte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Dezember 2011
  17. Hauptman Verfassungsreformer AUT

    Hauptman
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    Naja, auf der anderen Seite: Ich hätte da keine Toleranz, denn ein Paket "verschwindet" doch nicht einfach so. Wenn mir das ein Nachbar sagen würde, wäre ich schonmal von Haus aus misstrauisch.

    Denn selbst wenn der Nachbar noch so verpeilt durch seine Dorgen ist, ein Paket wird er ja wohl noch irgendwo abstellen können. Also muss da mehr im Busch sein, als er dir sagt.

    Naja, es dürfte oft schon der Hinweis bei der Polizei ausreichen, dass es im Treppenhaus einen komischen süßlichen Geruch gibt ...

    So ist vor kurzem in meiner Heimatstadt eine größere private Hanfplantage aufgeflogen. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2011
  18. UnknownX

    UnknownX
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    Das ist doch ein mal ein Beitrag ;)

    Aber:
    1) Anzeige gegen was? Unterschlagung? Sachverhalt ist ja der, sie würden es ja gerne zurückgeben, können es aber nicht --> Anzeige wird fallen gelassen. Was bleibt ist Klage auf Schadenseratz. Also kann ich mir eigentlich ne Anzeige gleich sparen, wenn ich das richtig sehe. Oder welchen Grund würdet ihr dann bei der Polizei angeben?
    2)siehe 1
    3)Jo, das ist bereits geklärt ;)
     
  19. Anzeige wegen Unterschlagung. Was heisst fallen gelassen?! Denke, es wird wahrscheinlich gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt, da 80 Euro relativ wenig sind. Außerdem bringt dir das ja nicht Dein Geld wieder. Dafür müsstest Du so oder so einen RA einschalten.
    Du brauchst aber keinen Grund bei der Polizei angeben, warum du eine Anzeige machst. Das ergibt sich doch aus dem Sachverhalt.
     
  20. Ich würde erstmal beim Paketzusteller anrufen, falls noch nicht geschehen.
     
  21. ForeverAway

    ForeverAway
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    Die beste Lösung für dein Problem. Wende dich an den Verkäufer und verlange die Lieferung der bestellten Ware.
     
  22. BlithE Heiß begehrt

    BlithE
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    Ist der so toll, wie Irischer Glücksklee? :D
     
  23. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Das wäre aber eine ziemliche leere Drohung, denn die Polizei ist (von einigen Ausnahmefällen mal abgesehen) nicht dazu da, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen. :D
     
  24. Hallo,

    hast du die Ware denn bereits bezahlt? Gem. § 433 Abs. 1 BGB hat der Verkäufer die Pflicht dem Käufer die Sache zu übergeben. Soweit eine Übergabe nicht stattgefunden hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht. Ein vorheriger Gefahrübergang nach § 447 BGB findet wegen § 474 BGB nicht statt. Solltest du das Geld bereits bezahlt haben, kannst du dieses gem. § 326 Abs. 4 BGB i.V.m. §§ 346 ff. BGB vom Verkäufer zurückfordern. Du kannst jedoch nicht vom Verkäufer erneut die Lieferung der Ware verlangen; sollte er dir jedoch anbieten, dir erneut die Ware zu liefern, dann bist du nach Treu und Glauben verpflichtet die Ware zu nehmen, § 242 BGB.

    Anderweitige AGB seitens DHL binden dich nicht, da du nicht der Vertragspartner von DHL bist, sondern der Verkäufer. Sollte der Verkäufer in seine AGB geschrieben haben, dass Erfüllung gem. §§ 362 Abs. 2, 185 BGB eintritt, wenn er DHL das Paket an einen anderen liefert, so ist eine solche Klausel unwirksam, weil du dadurch entgegen Treu und Glauben benachteiligt wirst und von wesentlichen Gedanken des § 474 BGB abgewichen wird.

    Mittelbar interessant für dich dazu: http://openjur.de/u/30880.html
     
  25. 2 Stühle 1 Meinung

    2 Stühle 1 Meinung
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    Um es mal ganz klar zu sagen:
    Eine Anzeige gegen so einen Mist ist niemals überflüssig. Auch dann nicht, wenn das Verfahren, die Ermittlungen, oder was auch immer, eingestellt werden. DENN: Nur wenn du es zur Anzeige bringst ist die ganze Sache Aktenkundig. Nur dann kann eine eventuelle Versicherung des Versenders greifen und den Mist erstatten.

    Also:
    1) Anzeige erstatten! Obs was wird oder nicht ist nebensächlich. Dann weiß die Polizei davon und du kannst deine Argumentation darauf stützen.
    2) Dich mit dem Shop in Verbindung setzen, der dir das verkauft hat. Es ist bis zu deinem Erhalt immer noch seine Ware die da "geklaut" wurde. Leider ist die Zeit für eine Rücknahme der Bezahlung schon vorbei. Das haste dir leider selbst zuzuschreiben.
    3) Vielleicht mal beim Paketzusteller fragen, obs da schon öfter Unregelmäßigkeiten geben hat. Darauf pochen, dass denen NIE WIEDER deine Pakte gegeben werden und mal nett anfragen, warum der überhaupt die Paket haben darf (Auch wenn es dann wohl auf den tatsächlichen Paketwagenfahrer zurückfällt und der nix dafür kann).

    Soviel zum konstruktiven Teil. Jetzt der Teil, den man sich einfach nicht verkneifen kann, wenn man deine Ausführungen liest:
    Wieso wartest du 2 Monate? Wenn du relativ sicher weißt, dass deine Nachbarn eine gewisse Neigung zu Drogen haben und dich mit der womöglich dümmsten Ausrede aller Zeiten ruhig stellen, musst du dir wohl oder übel auch an die eigene Nase packen, denn generell würde ich alles was mit sowas zusammenhängt innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Rückgabefrist von 2 Wochen (war doch ne Internetbestellung?) regeln, um auf der sicheren Seite zu sein.
    Als zweites drängt sich mir die Frage auf, wie scheinbar hier noch keinem :ugly::
    In was für nem Haus wohnst du, dass da so kaputte Leute rumlaufen? Sollte es wirklich so sein, wie ich jetzt einfach mal vermute, dann ist da mit guter Nachbarschaft eh nix und du solltest aus reinem Diebstahlschutz dein Fahrrad genrell in deiner Wohnung lagern. Stichwort hier ist Beschaffungskriminalität! :ugly:
     
  26. Grundsätzlich stimme ich dir zu, jedoch wird man hier von Beschaffungskriminalität ausgehen müssen, so dass m.E. zumindest eine Unterschlagung gem. § 246 Abs. 2 StGB vor. Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip dazu verpflichtet bei dem Vorliegen eines Anfangsverdachts Ermittlungen aufzunehmen, vgl. § 152 Abs. 2 StPO. Weiterhin dürfte die Grenze Wertgrenze von § 248a StGB überschritten sein, die m.E. bei 25 € zu ziehen ist.
     
  27. UnknownX

    UnknownX
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    @Gordon: Danke für den Beitrag.
    @2 Stühle: Das Rad ist gut angekettet :p
    Klar weiß ich, dass man auch hätte schneller agieren können. Mein Mitbewohner war oben und wollte das Pakte abholen, da war ich noch im Urlaub. Als ich zurück war, waren ja schon 2 Wochen vergangen. Dann hieß es, sie müssten mal schauen, aber wenn sie es nicht auftreiben von Person X, dann ersatten sie mir das natürlich. Das ging alles von ihnen aus. Da denkt man sich halt auch: Ja ok, dann wartest halt nochmal ne Woche. Mitte Letzten Monat hieß es dann, dass er warten müsse, bis er wieder Lohn hat, sprich Anfang Dezember. Klar, vorgeschobener Grund, aber wir wollen ja mal nicht so sein. Anfang Dezember, kein Geld, Maß ist voll, Schreiben bei ihm abgegeben und nächste Woche wird was rechtlich unternommen. 2 Monate hört sich viel an, aber die sind irgendwie - wenn ich selbst zurück blicke- rasend schnell vergangen.

    Das Paket war von Vodafone, da ich auf 16000er DSl gewechselt hab und dafür n neuen Router brauch. Den haben sie mir gleich zugeschickt, aber naja, den Rest der Story kennt ihr ja.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2011
  28. War das denn ein Miet- oder Kaufgerät?
     
  29. UnknownX

    UnknownX
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    Naja dsa klassische: Gerät is kostenlos, dafür halt 24 Monate weiterer Vertrag und da ich an Vodafone bisher nichts auszusetzen hab....also n Kaufgerät?
     
  30. Ganz ehrlich: In dem Fall würde ich meine Lehren daraus ziehen (Paketdiensten die Zustellung an Nachbarn ausdrücklich untersagen) und es gut sein lassen. Nach so langer Zeit hast du einfach nix mehr zu gewinnen
     
  31. UnknownX

    UnknownX
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    Wieso? Mein Anspruch auf das durch die Vertragverlängerung bezahlte Gerät erlischt doch nicht einfach.
     
  32. Ja, ist dann wohl ein Kaufgerät. Steht auch so bei Vodafone, dass man einmalig Geld dafür bezahlt und fertig. Somit bleiben meine obigen Angaben gültig. Würde mich daher mal mit Vodafone in Verbindung setzen. Problem ist halt nur, dass du für den Router wohl nur 1 € bzw. 24,95 € bezahlt hast, soweit ich das richtig überblicke, so das dir das nicht viel bringen wird. Von daher bist du dann wohl leicht der Depp. Neues Gerät kannst du von Vodafone nicht verlangen, siehe oben. Liegt halt ein Kaufvertrag vor und dessen Erfüllung ist rechtlich gesehen unmöglich geworden §§ 243 Abs. 2, 275 Abs. 1 BGB. Bleibt dir halt nur, dass du deine Nachbarn auf Schadensersatz verklagst, wobei du bei den Junkies wohl nichts holen kannst, wenn die keine Kohle haben, was wohl der Fall sein wird. Die haben sich den Router wohl schon durch die Venen geblasen. Ärgerlich für dich. Kannst halt nur hoffen, dass Vodafone kulant ist.
     
  33. Nur zu welchem Preis.

    Ansonsten: Erst an Vodafone wenden, dann ggfs. rechtliche Schritte gegen den Nachbarn einleiten.
     
  34. UnknownX

    UnknownX
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    Hm. Alle 3 gehen regelmäßig Arbeiten und einer nimmt gar keine Drogen und ist von den andern beiden nur angekotzt, wenn ich das richtig mitbekommen hab :P
     
  35. UnknownX

    UnknownX
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    Naja, nochmal danke an alle, die mir wirklich weiterhelfen wollten.
     
  36. Irischer Glücksklee bringt dir das Geld, dass du dann wieder in Columbianischen Glücksschnee investierst :teach::D
     
  37. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Windows XI
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    Odyssey OLED G6 (G61SD)

    Und bevor du Drogen konsumierst sind sie was? :rolleyes:
     
  38. BlithE Heiß begehrt

    BlithE
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    Wenn alle aussagen, dass ihnen der Joint nur hingehalten wurde und die direkt dran gezogen haben, ohne ihn anzufassen, dann kann niemand beweisen, wer ihn besessen hat. :ugly:.
     
  39. Naja ich vermute mal stark derjenige, dem die Wohnung gehört, bekommt dann den Ärger, wenn man in seiner Wohnung Drogen findet. Außerhalb einer Wohnung könnte das vielleicht funktionieren. :runter::ugly::hoch:
     
  40. Lass dich einfach mir Gras bezahlen :D

    Ne also ich würde denen, falls sie noch mal aufmachen, sehr Freundlich aber bestimmt mitteilen, dass du genug hast und nicht auf den Kosten sitzen bleiben wirst. Wenn sie nicht aufmachen das halt in Briefform aufsetzen und einschmeißen. Gleichzeitig an die Post wenden und sagen das du dein Paket nicht bekommen hast. An die Nachbarn geben ist das Risiko des Zustellers, nicht deins.
     
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