Fristlose Kündigung ohne angabe von Gründen während der Ausbildung...

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von PayDay, 14. Juni 2012.

  1. PayDay Bürger King

    PayDay
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    meine freundin ist in der ausbildung zur exam. altenpflegerin im 3lehrjahr, abschlussprüfung ist im september 2012, also in 3monaten. sie in den letzten 8 wochen nicht einmal im pflegebetrieb gearbeitet, sie hatte ein 4 wöchiges praktikum in einen anderen unternehmen im rahmen ihrer ausbildung absolviert. sie musste dort 176 stunden ableisten, bei 160stunden kam vom eigentlichen ausbildungbetrieb ein bitterböser anruf wieso sie nicht am morgen zur arbeit gekommen ist (aber mit geschrei und gezetter). ich konnte sie davon überzeugen endlich mal nen gelben zettel zu holen. hat sie in den 3jahren nie gemacht, war nie krank, immer zuverlässig und fleissig - und das obwohl der chef echt ein tyrann ohnes gleichen ist. sie hat sich beim arzt wohl gut ausgeheult, bekam sofort 2 wochen krankschreibung.
    nach den 2 wochen krankschreibung bekam sie vom unternehmen sofort ohne das sie 1x zur arbeit gefahren ist3 tage urlaub(der urlaub war vorher schon zwangseingetragen), bis dann die 8 wöchige berufsschule anfing.

    lange rede kurzer sinn: sie hat seit mittlerweile 8 wochen nicht 1minute im unternehmen verbracht.
    heute kommt nun die fristlose kündigung der ausbildung, der grund wird ganz lapidar mit " verlust des vertrauens" abgefrühstückt. also beim chef angerufen und mal angefragt was denn nun der grund sein soll. wollte er mir nicht sagen.

    nun habe ich mal geguckt, es ist überhaupt nicht möglich einen auszubildenen ohne abmahnung fristlos zu kündigen. selbst ein azubi der klaut im unternehmen kann ohne abmahnung nicht fristlos gekündigt werden.(alles natürlich nach probezeit) weiterhin muss innerhalb von 14tagen nach bekanntwerden des fehlverhaltens abgemahnt/gekündigt werden. das wiederrum geht aber schlecht weil sie seit 8wochen nicht im unternehmen war. weiterhin muss eine fristlose kündigung eines azubis, gerade direkt am ende einer ausbildung, sehr exakt und genau beschrieben werden wieso dieser gekündigt wird. alles spricht gegen die kündigung, bzw es ist gar keine kündigung ausgesprochen worden weil gar nicht rechtens.

    nun will sie aber nicht zum anwalt, lässt sich von diesen idioten von chef fertigmachen. der chef will ihr nur eine reinwischen, weil sie in der schule zum direktor gesagt hat das sie am wochenende verbotener weise arbeiten soll während der berufsschulzeit. die schule hat im betrieb angerufen, die fristlose kündigung kam sofort 2 tage später.
    dazu muss man sagen das der chef ständig leute ohne gründe kündigt, er hat absulut keinen plan von den rechten seiner mitarbeiter.

    worum es mir geht ist, das der typ mal einen richtigen denkzettel bekommen sollte. die ganze mühe die man sich nun machen muss, zb widerruf der kündigung und all die scherze, kann man die nicht irgendwie in rechnung stellen?! er meint er kann machen was er will ohne das es sich auch nur an 1 gesetz hält? er meint er kann seine mitarbeiter nach gutdünken kündigen? eigentlich ein fall für die presse damit der typ mal pleite geht. vielleicht kommen keine/weniger neue kunden/omas mehr, wenn sein mieser ruf auch beim letzten ankommt.

    sie läst sich davon auf jeden fall zu stark beeindrucken, das recht ist voll auf ihrer seite. es ist ihre zukunft, sie hat bereits zum 1.10(30.9 ausbildungsende) eine festanstellung als exam pflegerin angeboten bekommen im oben genannten praktiumsbetrieb. für den praktikumsbetrieb ist eine übernahme von ihr aber wenig rentabel zumal sie im alten gekündigten unternehmen elendig viele plusstunden und urlaub über hat und weiterhin erstmal noch 6 wochen berufsschule hat. niemand will jemanden als azubine aufnehmen wenn sie dann eh gar nicht im unternehmen arbeitet weil schule und urlaub.
    das eigentliche problem ist nicht das beenden der ausbildung, sie hat bereits die erforderlichen stunden zusammen (weil nie krank) und die praktische prüfung fand auch schon statt. es geht darum das am 01.07 die miete folgt und kein geld da ist.

    kann man das unternehmen auf die entstehenden kosten haftbar machen wenn er nicht überweisst wegen unrechtmäßiger kündigung (also mahngebühren, stress mit mieter, kosten für freischaltung strom/wasser/telefon usw...)

    und wie könnte man den chef am besten davon überzeugen das es sich das nochmal gut überlegt mit der kündigung? womit könnte man ihn überzeugen das es ziemlich teuer/ruf ruiniert wird wenn er sich querstellt? mal akte2012 rufen? :D sie selbst will natürlich nie wieder dort auch nur 1 tag arbeiten, nach der schule urlaub/überstunden und eventuellen rest gelben zettel.
     
  2. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Willst du dem Chef eins auswischen oder willst du das deine Freundin nicht gekündigt wird?:hmm:

    Geh doch einfach mal zu verantwortlichen Handelskammer, hab ich damals auch so gemacht. Wie du schon sagtest, so einfach kann man einen Azubi nicht kündigen.
     
  3. electric Ein M-A-S-S-I-V

    electric
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    Anwalt einschalten, 3 Wochen Zeit zur Klage, klagen :yes:
     
  4. Für so etwas gibt es Vertrauenslehrer oder besser noch Kammern.
     
  5. PayDay Bürger King

    PayDay
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    gekündigt bekommt er sie eh nicht rechtwirksam. er soll für alle kosten aufkommen die wir nun wegen seinen eskapaden haben werden. sie wird morgen in der schule den wisch vorlegen und dann wird das hoffentlich seinen weg gehen. ich glaube da aber wenig dran weil die schule selbst mit diesen machenschaften der branche zu tun hat. die schule weiss das sie sonntags nicht arbeiten darf während der schulzeit, trotzdem unternimmt sie nichts obwohl von 20 möglichen wochenende 15 gearbeitet wurde (die arbeitszeiten wurden offiziell von der schulleitung unterschrieben, quasi berichtsheft). eigentlich müßte man das der kammer melden damit die private schule gleich einen mitbekommt. der schulträger ist privat, keine staatliche berufsschule. sie zahlt auch 300€/monat für die schule. und gerade deshalb kann man eigentlich da auch mehr verlangen.
     
  6. Dann soll sie eben zur Kammer gehen, dort gibt es extra Ausbildungsbetreuer. Was für großartige Kosten sollen da denn überhaupt anfallen? Priorität sollte es allerdings auf jeden Fall haben die Ausbildung ordentlich zu Ende zu bringen, Rachegelüste sollte man hinten an stellen.
     
  7. Butter-Keks

    Butter-Keks
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    Arbeitsgericht. Zu ständige Stelle zusätzlich einschalten. Ist deine Freundin bzw. hat deine Freundin eine Berufshaftpflicht Versicherung? Beim AG zahlt jeder seinen Anwalt selbst.

    Zudem kannst du Ihn Schadensersatzpflichtig machen, wenn Ihr vor dem AG Recht bekommt, die Kündigung also unwirksam ist und deine Freundin beweisen kann, dass Ihr durch fehlendes Gehalt zusätzliche Kosten entstanden sind. Hierzu wird aber ein Anwalt nötig sein, der euch sagt worauf zu achten ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2012
  8. garglkark ♥ ♥

    garglkark
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    in diesem bereich gibt es (bei den arbeitgebern!) anscheinend öfter mal schwarze schafe. die armen alten menschen, die solchen leuten ausgeliefert sind.
    das kommt natürlich auch durch den druck von oben, profitabel zu sein.
    wenn es tatsächlich ein widerrechtliches verhalten des arbeitgebers ist => anwalt einschalten
     
  9. Sofort Kammer einschalten und den Anwalt. Auf die Schule ist nicht zu zählen hab ich selber erfahren (obwohl staatlich). Oder du kennst einen Politiker der sich einsetzen kann? Hat bei mir geholfen - denn Behörden (was die Kammern auch sind) mahlen langsam... ;)
    Viel Erfolg trotzdem.
     
  10. +++

    was ein mieses Arschloch. Bin auch für den Anwalt.
    Bei sowas hoffe ich ja immer auf Karma.
     
  11. Hat sie vielleicht Rechtschutz? Ich denke das würde in diesem Fall ja greifen oder?

    Dein Name ist wohl Programm?:ugly:
     
  12. In meiner Firma gibt es noch den guten alten Handschlag Chef :yes:

    B2T: ANWALT!
     
  13. deine Spezialfreundin MY BODY IS READY

    deine Spezialfreundin
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    "Deppenleerzeichen" ist zwar sooo 2008, aber... :ugly:
     
  14. Da ein Uppercut keine zulässigr Lösung ist (nur falls du ihn mal triffst :uff:), ab zur Kammer.
    Was er da betreibt ist an fünfhundert Stellen ungültig und nicht rechtlich abgesichert. Das fängt bei der - unversicherten! - Wochenedarbeit an, geht über nicht korrekt abgerechnete Überstunden (zeig mir ein Pflegeheim, das korrekt abrechnet :ugly:) bishin zu Verstößen in den Pflegevorschriften (auch die finden sich überall).

    Mittels der Kammer würde ich die Ausbildung zu ende bringen und den Typen danach verklagen das er kein Land mehr sieht. gegen Gastronomen, Handwerker und Pflegedienste kannst du quasi instant ein Strafverfahren einleiten, die bescheißen an allen ecken und Enden :teach:
     
  15. aideron Evil Overlord

    aideron
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    Ich würd aber wirklich SOFORT zur zuständigen Kammer gehen, so geht das nicht! Wenn sich z.B. Beschwerden über so einen Betrieb häufen würden, könnte man denen vielleicht auch die Erlaubnis auszubilden entziehen. Sicher nicht wegen einem Einzelfall (wo man ja auch nicht weiß, was wirklich genau die Gründe sind).

    Wenn die Fronten sich ganz verhärten, muß die Ausbildung in einem anderen Betrieb beendet werden (was jetzt kurz vor Schluß wahrscheinlich nicht nötig sein wird).

    Fristlos kündigen bzw. überhaupt einfach kündigen geht in dem Fall sicher nicht.
     
  16. PayDay Bürger King

    PayDay
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    das mit der entziehung der ausbildung ist egal, da dort eh keine auszubildenen mehr arbeiten. jeder der dort anfängt wechselt innerhalb kürzester zeit in einen anderen betrieb. die ausgelernten wechseln ebenfalls, niemand arbeitet dort lange. ständig sind leute krank, das ganze system bricht im grunde zusammen. 30 omas pflegestufe 2+ werden von 2 pflegern morgens gewaschen, geduscht gefrühstückt usw...
    sie sollte dieses wochenende übrigens nur arbeiten weil sie diese woche geburtstag hatte und natürlich feiern wollte. das macht er aber bei allen kollegen. am ende der ausbildung findet eine klasseninterne malle reise statt, sie hat 1jahr vorher 2tage urlaub dafür beantragt - antwort: kann ich doch heute nicht sagen ob du da frei bekommst. natürlich soll sie da arbeiten, unter garantie!

    es geht da schlimmer zu als in den sendungen im tv wo über sowas berichtet wird.
     
  17. Seeks

    Seeks
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    Ich habe leider bei Berufsschulkollegen die Erfahrung gemacht, dass die Kammer oft auch nicht viel machen wird. Melden muss man das dort trotzdem, da es sonst evtl zu Problemen mit der Abschlussprüfung kommen kann.
    Ich würde sofort einen auf Arbeitsrecht spezialisierten (!) Anwalt hinzuziehen. Das Ganze wird mutmaßlich darauf hinauslaufen, dass auf Unwirksamkeit der Kündigung geklagt wird und in der folge auf Unzumutbarkeit der Fortführung des Beschäftigungsverhältnises.
     
  18. Ich sag nur Kleeblatt Ludwigsburg, hab auch gehört, dass dort wirklich besch... Zustände herrschen sollen. Meine Schwester war dort mal probehalber und das war ne einzige Katastrophe. Die armen Leute vegetieren regelrecht vor sich hin :uff:
     
  19. take_O

    take_O
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    Auf jeden Fall zum Anwalt. Heut noch!
     
  20. PayDay Bürger King

    PayDay
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    ich habe ihr gestern schon gesagt das sie sich nen wisch vom amtsgericht holen soll, um ein kostenfreies anwaltgespräch zu bekommen. als azubi ist man definitiv arm genug um das teil genehmigt zu bekommen.
    sie lässt sich aber zu stark einschüchtern und will eigentlich kein anwalt. aber ohne wird er noch damt durchkommen und keinen denkzettel kassieren.
     
  21. natürlich will sie das jetzt nicht, weil sie viel zu viel angst vor dem boss hat. machs trotzdem, diese drecksäcke sollen auch mal eins ausgewischt bekommen.
     
  22. Mr.Anderson PB Auserwählter

    Mr.Anderson
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    allen guten Geistern verlassen
    Auf jeden Fall zum Anwalt.

    Und wenn im Pflegeheim generell schlechte Zustände herrschen, dann (aber das lieber mit dem Anwalt abklären) kann man sich ja auch mal an die Presse wenden, von Lokalzeitungen bis hin zur Bild (ja.. :ugly: )
     
  23. Gar nicht?
    Nach dem, was du erzählst, hätte deine Freundin mehrere Möglichkeiten:
    Erstens mit dem Chef reden; nach der Schilderung wirkt das wenig erfolgversprechend.
    Zweitens der Betriebsrat oder der Gang zur IHK. Sinnvoll, muss aber von deiner Freundin ausgehen.
    Drittens Klage.

    Wenn deine Freundin nichts unternimmt, werdet ihr den Chef nicht umstimmen können. Entweder, sie zeigt Eier und lässt sich auf eine Konfrontation ein; oder sie lässt sich vom Chef fertig machen. Hängt von ihr ab.
     
  24. Shinu

    Shinu
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    Ab zum Anwalt, wie alle anderen schon sagen.
    Sogar als Laie kann ich dir sagen, dass die Kündigung nie und nimmer durchkommt.
     
  25. ++++++++

    So schauts aus
     
  26. Piece of Cake

    Piece of Cake
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    daher hab ich mich entschlossen,das lieber wegzula
    Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen.
    Ich arbeite seit einigen Jahren in der Ausbildung und bin verantwortlich für >100 Azubis.

    Eine Kündigung und gar eine außerordentliche Kündigung im dritten Lehrjahr ist nur sehr schwer möglich. Aus den geschilderten Gründen wird die Kündigung arbeitsrechtlich nie Bestand haben.

    Zieht einen Anwalt zu Rate, die Kammer kann sicherlich auch helfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2012
  27. Fried Hofsgärtner gesperrter Benutzer

    Fried Hofsgärtner
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    Hats dort keinen Betriebsrat? :huh:


    Soll der zum Chef und ein paar Arbeitsrechtliche Grundlagen durchgehen und drohen, dass diese Grundlagen zur Not per Anwalt durchgesetzt werden wenn die Kündigung nicht zurückgenommen wird. :nixblick:

    Ehrlich, Betriebsräte können ordentlich Dampf machen, da wird der Chef nichtmehr glücklich...
     
  28. Er will ja, die Freundin hat Angst vorm Chef. Ich mein, was soll passieren?
    Gut, Mobbing ist natürlich immer drin, aber sowas darf man sich nicht gefallen lassen.
     
  29. Piece of Cake

    Piece of Cake
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    daher hab ich mich entschlossen,das lieber wegzula
    Passieren kann ihr grundsätzlich nichts.

    Eine mögliche Lösung wäre, die Ausbildung in einem anderen Betrieb zu beenden, wobei der vorherige ausbildende Betrieb, die entstehenden Kosten / Ausbildungsvergütung übernimmt. Das Gericht kann in Kooperation mit der IHK oder HWK solche Optionen möglich machen.

    Die deutlich schlechtere Lösung wäre nichts zu unternehmen und den Berufsabschluss nicht zu erhalten. Dann wären 3 Jahre Ausbildung umsonst gewesen.

    Ganz davon abgesehen, dass eine Kündigung, vor allem eine außerordentliche, auch im Kündigungsschreiben begründet werden muß, um rechtsgültig zu sein. D.h. es muß der Sachverhalt geschildert werden, der zur fristlosen Kündigung führt.
     
  30. take_O

    take_O
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    Wurde glaub ich schon erwähnt, dass das ne kleinere Firma mit nur wenigen Mitarbeitern ist.
     
  31. Veltins2

    Veltins2
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    nachts auflauern und denkzettel verpassen. sei ein mann und nimm die sache selber in die hand.
     
  32. MadCat N7 Moderator

    MadCat
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    Die nächste Aufforderung zur Gewalt zieht eine Temp-Sperre nach sich.
     
  33. Error404 Schlagwerker

    Error404
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    Ein Ausbildungsverhältnis kann nach der Probzeit gds. nur außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 II 1. BBiG, zu beachten auch 4. -> hast du selbst schon rausgefunden). Das und nichts anderes würde einen Richter am ArbG interessieren.
    Insofern würde ich erst mal einen netten Brief aufsetzen, in welchem ich dem AG die rechtliche Ausgangssituation schildere und weitere Schritte ankündige (KüSchKlage -insofern KüSchG anwendbar!-, Schadensersatz, Abfindung etc.), sollte keine Reaktion erfolgen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass insbesondere kleine Betriebe vom geltenden Recht keine Ahnung haben, bzw. dieses bewusst ignorieren.

    Parallel dazu in jedem Fall bereits einen anderen AG suchen (evtl. auch über die Arbeitsagentur!), bei dem die Ausbildung abgeschlossen werden kann, die Rückkehr zum alten Betrieb ist unter diesen Voraussetzungen sowieso schwierig wenn nicht ausgeschlossen.

    Sollte der Fall eskalieren, kann man sich erstinstanzlich auch selbst vertreten (=keine Anwaltspflicht), je stichhaltiger du die Fakten dem Richter präsentierst (schriftlich, keine Stegreifvorträge!), desto besser sollte der Gütetermin verlaufen. Aber glaub nur nicht, dass du hier den AG "ruinieren" kannst, wir sprechen hier nicht von exorbitant hohen Summen.
    Sollte es soweit kommen, stehen die Zeichen sowieso auf Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, es sei denn, eine Fortführung ist ausdrücklich gewünscht.
     
  34. Error404 Schlagwerker

    Error404
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    GENAU das ist eben nicht so, ein Kündigungsgrund muss nie explizit schriftlich angegeben werden (§626 BGB II, 3). Der interessiert im Zweifel nur den Richter.
     
  35. "(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen."

    Zumindest muss er auf Anfrage hin mitgeteilt werden - und das sofort.
     
  36. Error404 Schlagwerker

    Error404
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    Vollkommen richtig. Aber eben nicht automatisch im Kündigungsschreiben.
     
  37. VERKLAGEN

    Und das GSPB auf dem Laufenden halten. :ugly:
     
  38. Eine Kündigung außerhalb der Probezeit innerhalb einer Ausbildung ist faktisch unmöglich außer bei schweren Fehlverhalten.Die von dir geschilderten Gründe sind dafür NICHT ausreichend.
    Deine Freundin bekommt Prozesskostenbeihilfe für eine Kündigungsschutzklage, wichtig ist das einhalten von Fristen.
    Darum SOFORT ab zum (Fach-) Anwalt für Arbeitsrecht! Wenn deine Freundin Mobbing fürchtet sollte euer Anwalt dieses in seinem Schreiben erwähnen.Mobbing ist ein Straftatbestand und kann SEHR übel für den Chef enden.

    Ich würde wetten das ihr Chef da sehr schnell einlenken wird, denn in einem Prozess wäre er chancenlos und müsste ALLE Kosten tragen.Ebenso das ausgefallene Gehalt deiner Freundin.

    Ein BR wird in dieser Firma wohl nicht existieren.Wenn doch dann teil denen mit das sie extrem schlecht arbeiten.Der BR muss VOR der Kündigung angehört werden (§102 BetrVG).Wenn dieser der außerordentlichen Kündigung nicht zustimmt muss der AG vor dem Arbeitsgericht deren Zustimmung ersetzen lassen.Dagegen kann der BR dann klagen.

    Ohne Anwalt wirft deine Freundin 3 Jahre Ausbildung in die Tonne.Sie sollte nun mutig sein!

    Ansonsten: Willkommen in der heutigen Arbeitswelt....:(
     
  39. Ja und ja.

    3 Jahre Ausbildung in die Tonne treten nur weil der Chef so drauf ist? Nein danke. Ab zum Anwalt, die 1.000ste :D
     
  40. NessD Psycho, groupie, cocaine

    NessD
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    Also, soviel ich weiß, kann einem Azubi fristlos gekündigt werden, wenn zum Beispiel das Vertrauen verletzt wurde (klauen, oft unentschuldigtes Fehlen etc...), allerdings muss das innerhalb von 2 Wochen nach geschehen bestraft werden (also gekündigt), damit es Rechtswirksam wird. In den meisten Fällen muss aber vorher 2 mal abgemahnt werden.

    Und in der Regel hilft die Handelskammer da recht gut. Zumindest, wenn es um die Ausbildung geht. Wenn deine Freundin nur noch 3 Monate vor sich hat, dann wird sie die Ausbildung vermutlich auch noch Beenden können, ohne da eingestellt zu sein.

    Wenn es noch ums Auswischen zusätzlich geht, dann Anwalt. Ich würde mich an ihrer Stelle aber erst an die IHK wenden, damit die Prüfung sichergestellt werden kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2012
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